EU-Kommission leitet Verfahren ein Brüssel prüft Polens Rechtsstaatlichkeit

Stand: 18.01.2016 16:09 Uhr

Nicht beschuldigen, nicht polemisch sein, sondern überprüfen: Das ist laut EU-Vizepräsident Timmermans das Ziel der EU-Kommission bei dem Verfahren gegen Polen. Dieses ist nun wegen des umstrittenen Gesetzes über das Verfassungsgericht des Landes eingeleitet worden.

Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen die rechtskonservative Regierung Polens wegen möglicher Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit. Der Beginn der Überprüfung diene dazu, die Fakten zu klären, sagte der erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans.

Der Fokus des Verfahrens liege auf der Reform des Verfassungsgerichts. Man wolle mit der Regierung in Warschau kooperieren. "Unser Ziel ist es, die Probleme zu lösen und nicht, jemanden zu beschuldigen oder polemisch zu sein." Die EU-Kommission habe eine vertragliche Verpflichtung, die Rechtsstaatlichkeit zu überprüfen, sagte Timmermans.

Polens Regierungssprecher: Nichts dramatisieren

Der polnische Regierungssprecher Rafal Bochenek sieht in der Prüfung keinen Grund zur Unruhe. "Das ist eine Standardprozedur, wir sollten da nichts dramatisieren", sagte er in Warschau. EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker habe der nationalkonservativen Warschauer Regierungschefin Beata Szydlo in einem "langen, freundschaftlichen Telefongespräch" am Abend versichert, es handele sich um eine "Orientierung" der EU-Kommission. Der angekündigte Besuch von Timmermans sei der "beste Beweis, dass die Beziehungen Polens zur EU sehr gut sind".

Vor der Brüsseler Ankündigung hatte Regierungschefin Szydlo im polnischen Parlament gesagt, dass Polen von ausländischen Medien und Politikern zu Unrecht angeklagt werde. Es sei eine falsche Behauptung, "dass in Polen die Grundlagen eines demokratischen Polens gebrochen werden."

Seit Wochen in der Kritik

Seit Wochen steht die Regierung der rechtsnationalen PiS wegen der Umstrukturierung des Verfassungsgerichts und der öffentlich-rechtlichen Medien in der Kritik.

Die EU-Kommission hat seit 2014 die Möglichkeit, die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in einem EU-Land genauer unter die Lupe zu nehmen. Sollten in dem mehrstufigen Verfahren Verstöße festgestellt werden und sich das EU-Land weigern, die Regeln zu befolgen, droht am Ende der Entzug der Stimmrechte im EU-Rat.

Andreas Meyer-Feist, A. Meyer-Feist, HR Brüssel, 13.01.2016 13:52 Uhr