Europarlament zur Panoramafreiheit Das Selfie-Posten im Urlaub ist gerettet

Stand: 09.07.2015 15:03 Uhr

Urlauber und Selfie-Freunde können aufatmen: Wer sich vor öffentlichen Gebäuden fotografiert, kann das in den meisten europäischen Ländern wohl auch weiterhin problemlos tun. Das Europaparlament lehnte Einschränkungen bei der sogenannten Panoramafreiheit ab.

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken wird europaweit nicht weiter eingeschränkt. Das EU-Parlament lehnte Änderungen an der Panoramafreiheit ab. Die Parlamentarier stimmten mit überwältigender Mehrheit gegen eine Erweiterung des Urheberrechts.

Für Deutschland und die meisten Staaten in der EU sind somit weiterhin Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für kommerzielle Produkte hergestellt werden. Urlauber und Touristen können ihre Fotos von Sehenswürdigkeiten damit auch weiter problemlos in sozialen Netzwerken wie Facebook posten, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Panoramfreiheit in einigen Ländern eingeschränkt

Allerdings gilt in Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland die Panoramafreiheit nur eingeschränkt. Dort brauchen Aufnahmen, die kommerziell genutzt werden, der Zustimmung der Veranstalter - beispielsweise, wenn der Eiffelturm in Paris kunstvoll beleuchtet wird. Aber auch in den EU-Ländern mit strengeren Auflagen sind alte Gebäude von der Regelung ausgenommen: Vor dem Kolosseum oder der Akropolis dürfen sich erstmal alle ungestraft verewigen.

Der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts ist allerdings noch nicht bindend. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz kommt im Herbst von der EU-Kommission. Der für das Internet zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger begrüßte das Votum. Die Brüsseler Behörde habe das Panoramarecht nie einschränken wollen, sagte er. Die Kontroverse sei durch eine "missverständliche Idee" im Rechtsausschuss entbrannt. Insofern sei dies eine "Phantomdebatte" gewesen. Oettinger kündigte einen "ausgewogenen Vorschlag" zur Neufassung des EU-Urheberrechts an.