EU-Parlament zu Panoramafreiheit Klicken und Posten - kein Problem

Stand: 09.07.2015 16:03 Uhr

Touristen und Selfie-Fans bitte lächeln: Wer sich selbst vor öffentlichen Gebäuden in Deutschland fotografiert, kann die Fotos weiterhin problemlos posten. Das EU-Parlament lehnte Einschränkungen bei der sogenannten Panoramafreiheit ab.

Egal, ob man die Spiegelreflex-Kamera auspackt oder mal eben kurz das Smartphone zückt - wer in Deutschland Sehenswürdigkeiten fotografiert und diese Bilder anschließend ins Internet stellt, muss auch weiterhin nicht fürchten, dafür zur Kasse gebeten zu werden. In der heutigen Debatte machten die Abgeordneten im EU-Parlament überdeutlich, dass sie die bisherigen europäischen Regeln zum Ablichten öffentlicher Gebäude nicht antasten wollen. "Indem wir den richtigen Knopf hier bei uns im Parlament drücken, stellen wir sicher, dass Fotografen in ganz Europa ungefährdet weiter ihre Knöpfe drücken können", sagte die Sozialdemokratin Mary Honeyball.

Einschränkung der Panoramafreiheit vom Tisch

Da die EU-Parlamentarier per Klick mit dem Zeigefinger abstimmen, entschied sich die britische Abgeordnete Honeyball, mit diesen Worten für den Erhalt der sogenannten Panoramafreiheit zu werben. Diese schien für kurze Zeit in Gefahr. Weil nämlich ein Ausschuss des Parlaments - zum Schutz von Architekten und Künstlern - gefordert hatte, sie in ganz Europa zu beschneiden. Jetzt aber bleibe alles, wie es ist, sagte die Abgeordnete der Piratenpartei, Julia Reda, denn: "Das Parlament hat auf die Menschen gehört."

Das bedeutet also: In Deutschland und in vielen anderen europäischen Staaten sind sogenannte "Selfies" vor Touristen-Attraktionen auch weiterhin kein Problem. Und auch das anschließende Posten bei Facebook nicht. So eindeutig war die Haltung der EU-Parlamentarier, dass auch der Digital-Kommissar Günther Oettinger, der heute zuhörte, zu der Ansicht gelangte: "Die Aufregung der letzten Tage ist wohl, wie mir scheint, ein reines Phantom."

Letztlich entscheidend dafür, wie es mit der Freiheit zu klicken und zu posten weiter geht, ist in der Tat die EU-Kommission. Und die, verspricht Oettinger, habe nicht vor, die Panoramafreiheit einzuschränken: "Was man mit dem Auge als Bürger auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Europa sehen darf, sollte man auch mit der Kamera fotografieren dürfen."

Strengere Regeln in einigen EU-Ländern

Die Panoramafreiheit nicht anzutasten - wofür das Parlament mit seiner heutigen Entscheidung wirbt - heißt aber gleichzeitig auch: Die strengere Regelung in EU-Ländern wie Frankreich, Italien oder auch Griechenland bleibt erhalten. Dort gilt die Panoramafreiheit nur eingeschränkt. Die Piratin Reda würde das gerne ändern: "Damit das Recht in ganz Europa verankert wird, müssen wir aber dranbleiben. Und die Kommission dazu auffordern, die Panoramafreiheit auszuweiten." 

Zunächst aber gilt: Touristen müssen im europäischen Ausland ihr Gehirn weiter eingeschaltet lassen. Alte Bauwerke - Notre Dame, Kolosseum, Akropolis - dürfen bedenkenlos abgelichtet werden. Aber Vorsicht bei moderner Kunst: Wird der Eiffelturm nachts angestrahlt, braucht man für die Fotos eine Genehmigung. Vorausgesetzt, man veröffentlicht diese. Wozu das Hochladen im Internet bereits zählt.

Kai Küstner, K. Küstner, ARD Brüssel, 09.07.2015 15:51 Uhr