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[Bildunterschrift: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ]
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) hat das Massaker von Srebrenica von 1995 als Völkermord definiert. Die Regierung in Belgrad war danach zwar nicht direkt für den Völkermord in Srebrenica verantwortlich, hätte aber versuchen müssen, ihn zu verhindern, hieß es in der Urteilsbegründung. Materielle Entschädigung muss Serbien als Rechtsnachfolger des zerfallenen Jugoslawien aber nicht an Bosnien-Herzegowina zahlen. Bosnien-Herzegowina hatte dies in seiner Klage gegen Serbien gefordert. Im Bosnien-Krieg waren rund 8000 muslimische Männer und Jungen in Srebrenica getötet worden.
Das von Serbien dominierte Jugoslawien war in den 1990er Jahren mit militärischen Mitteln gegen seine nach Unabhängigkeit strebenden Teilrepubliken vorgegangen. Der IGH maß in seiner Begründung den bosnischen Serben einen gewissen Grad an Unabhängigkeit von der serbischen Zentralregierung in Belgrad zu. Deren Armee und Verwaltung seien damals nicht vollständig von Belgrad kontrolliert worden und hätten nicht in unmittelbarem Auftrag Belgrads gehandelt. Die Regierung in Belgrad, die die bosnischen Serben massiv unterstützte, hätte aber das Risiko eines derartigen Völkermordes erkennen können. Nach internationalem Recht hätte sie versuchen müssen, ihn zu verhindern und die Verantwortlichen zu bestrafen.
Bosnien hatte sich in seiner Klage auf die UN-Konvention zum Verbot des Völkermords von 1948 berufen. Es war das erste Mal, dass das oberste UN-Gericht über die Anwendung dieser Konvention urteilt. Die Enklave Srebrenica im Nordosten Bosniens war von der Uno 1993 zur Schutzzone erklärt worden. Dennoch hatten die UN-Einheiten in Bosnien das Massaker nicht verhindern können.
Das Verfahren steht nicht im Zusammenhang mit den Prozessen vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, in denen sich einzelne Angeklagte persönlich verantworten müssen. Dieses Tribunal hat das 1995 an bosnischen Muslimen in Srebrenica verübte Massaker bereits als Völkermord eingestuft. Der Gerichtshof war daran aber nicht gebunden.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft rief Serbien auf, das Urteil zu nutzen, um sich von den Verbrechen der Milosevic-Ära zu distanzieren.
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