Hintergrund

Hintergrund Was kann die EU-Grundrechteagentur leisten?

Stand: 24.08.2007 11:43 Uhr

Die neue EU-Agentur für Grundrechte hat ihre Arbeit aufgenommen. Bereits im Vorfeld verursachte sie so manchen Streit: Entsteht mit der Behörde nur ein zahnlosen Tiger oder ein Wachhund zur Wahrung der Menschenrechte?

Im Jahr 2003 beschlossen die EU-Staats- und Regierungschefs die Gründung einer Grundrechteagentur. Sie sollte die 1998 gegründete Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ersetzen und ihren Sitz ebenfalls in Wien haben. Über die Details der Agentur wurde über Jahre gestritten - erst Mitte Februar gaben die EU-Justizminister den Weg frei. Welche Ziele verfolgt die EU-Grundrechteagentur? Welche Aufgaben hat sie? Und wieviel wird die Behörde kosten?

Zentral: Kampf gegen Rassismus

Hauptaufgabe der Agentur ist die Beratung der EU bei Fragen bezüglich ihrer Menschenrechtspolitik. Der Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus steht hierbei im Mittelpunkt. Darüber hinaus wacht sie über den Schutz von Minderheiten, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und den Datenschutz. Jährliche Berichte über die Situation der Grundrechte innerhalb der EU werden auch von der Behörde erstellt.

Was bringt die Einrichtung dem einzelnen EU-Bürger?

Der einzelne Bürger kann sich nicht an die Grundrechtsagentur wenden, einzige Möglichkeit bleibt weiterhin der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Zu den Grundrechten in den Mitgliedstaaten darf sie sich nicht äußern und ein Sanktionsrecht bei Menschenrechtverstößen gehört ebenfalls nicht zu ihren Kompetenzen.

Wie hoch sind die Kosten der Behörde?

Die neue Agentur erhält ein dreimal so hohes Jahresbudget wie die alte Beobachtungsstelle - 24 Millionen Euro. Insgesamt werden 100 Mitarbeiter beschäftigt sein.

Wird der Schutz der Menschenrechte besser?

Das ist umstritten. Kritiker behaupten, dass die Arbeit der Agentur schon vom Europarat und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ausgeübt wird. Daher schlägt die FDP vor, die Gelder lieber in beschleunigte Verfahren beim Gerichtshof zu investieren. Menschenrechtler hingegen haben die Hoffnung, dass eine neue "Denkfabrik" den Grundrechten mehr Gehör verschafft.