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[Bildunterschrift: Die neue Menschenrechtsagentur der EU hat ihre Arbeit aufgenommen. ]
Im Jahr 2003 beschlossen die EU-Staats- und Regierungschefs die Gründung einer Grundrechteagentur. Sie sollte die 1998 gegründete Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ersetzen und ihren Sitz ebenfalls in Wien haben. Über die Details der Agentur wurde über Jahre gestritten - erst Mitte Februar gaben die EU-Justizminister den Weg frei. Welche Ziele verfolgt die EU-Grundrechteagentur? Welche Aufgaben hat sie? Und wieviel wird die Behörde kosten?
Hauptaufgabe der Agentur ist die Beratung der EU bei Fragen bezüglich ihrer Menschenrechtspolitik. Der Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus steht hierbei im Mittelpunkt. Darüber hinaus wacht sie über den Schutz von Minderheiten, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und den Datenschutz. Jährliche Berichte über die Situation der Grundrechte innerhalb der EU werden auch von der Behörde erstellt.
[Bildunterschrift: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. ]
Der einzelne Bürger kann sich nicht an die Grundrechtsagentur wenden, einzige Möglichkeit bleibt weiterhin der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Zu den Grundrechten in den Mitgliedstaaten darf sie sich nicht äußern und ein Sanktionsrecht bei Menschenrechtverstößen gehört ebenfalls nicht zu ihren Kompetenzen.
Die neue Agentur erhält ein dreimal so hohes Jahresbudget wie die alte Beobachtungsstelle - 24 Millionen Euro. Insgesamt werden 100 Mitarbeiter beschäftigt sein.
Das ist umstritten. Kritiker behaupten, dass die Arbeit der Agentur schon vom Europarat und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ausgeübt wird. Daher schlägt die FDP vor, die Gelder lieber in beschleunigte Verfahren beim Gerichtshof zu investieren. Menschenrechtler hingegen haben die Hoffnung, dass eine neue "Denkfabrik" den Grundrechten mehr Gehör verschafft.
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