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[Bildunterschrift: Flugsicherung in Zürich bei der Arbeit ]
Bis zuletzt haben sich die Bewohner in den Gemeinden südlich des Schweizer Flughafens Zürich-Kloten gewehrt. Vergeblich! Heute Morgen starteten wie geplant die ersten Südanflüge. Mit brennenden Fackeln, Buhrufen und Transparenten protestierten sie wütend gegen die neue Lärmbelästigung. So rauschten rund 20 bis 30 Flugzeuge in der Zeit zwischen 6.04 Uhr und 7.08 Uhr über ihre Köpfe hinweg.
Größere Zwischenfälle gab es nicht. Zunächst waren Pistenblockaden befürchtet worden. Der Pilot des ersten Fluges bemerkte laut Logbucheintrag Laserstrahlen. Diese hätten ihn in der letzten Phase des Anfluges behindert, teilte die Schweizer Flugsicherung Skyguide mit.
Wie der ARD-Korrespondent Jochen Nuhn vor Ort erklärte, versammelten sich rund 600 Menschen auf der Hauptkundgebung. Im gesamten Züricher Raum waren es seinen Angaben nach 2000. Bei einer Kundgebung im Sommer wurden noch 10.000 Menschen gezählt.
Wie Nuhn weiter berichtete, kommen die Demonstranten aus der Mittel- und Oberschicht der Schweizer Bevölkerung. Sie müssen sich jetzt nicht nur mit dem täglichen neuen "Weckdienst" abfinden. Besonders stößt ihnen auch der damit verbundene Wertverlust ihrer Immobilien auf. Mussten sie vor einigen Jahren für das ruhigere Wohnen in den südlichen Gemeinden hohe Preise zahlen, sind die Preise jetzt in den Keller gerutscht. Beim Verkauf ihrer Wohnungen und Grundstücke würden sie etwa nur noch die Hälfte des Geldes bekommen.
Die Schweizer schimpfen insbesondere auf die Politiker im eigenen Land. Sie werfen ihnen vor, sich nicht gegen Deutschland durchgesetzt zu haben. So war ein Staatsvertrag über die Begrenzung des Fluglärms über Südbaden durch Maschinen mit Ziel Zürich-Kloten im Schweizer Parlament gescheitert. Daraufhin hatte Berlin seit Oktober 2002 einseitig Beschränkungen in Kraft gesetzt. Eine weitere Verschärfung der Vorschriften für den Überflug über den Südwesten gilt ab heute.
Die Schweizer sind gezwungen, die Flugzeuge über die Südschneise in Zürich-Kloten landen zu lassen, da die Nordverbindung mit der Strecke über Süddeutschland in der Zeit zwischen 6.04 und 7.08 wegen Fluglärm nicht benutzt werden darf. Einzige Ausnahme: Nur wenn die Sicht weniger als 4.500 Meter beträgt, darf nach einer Genehmigung über Südbaden geflogen werden.
Stolpe sagte im "Südkurier", dass es einen Fluglärm-Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in absehbarer Zeit nicht geben wird:" Ich habe nicht mehr die Absicht, zur Nutzung des süddeutschen Luftraumes einen Staatsvertrag abzuschließen. Hier wird es bei der einseitigen Verordnung bleiben, und die Ausnahmen werden weiter spürbar zurückgehen".
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