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23.02.2012

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Deutschland wegen Brechmitteleinsatzes verurteilt
Brechmittel-Einsatz verstößt gegen Folterverbot

Deutschland wegen Brechmitteleinsatzes verurteilt

Brechmittel dürfen künftig in Deutschland bei der Drogenfahndung nicht mehr eingesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Bundesrepublik, weil sie das Eintrichtern von Brechmitteln bislang erlaubt. Diese Methode verstoße gegen das Folterverbot, so das Gericht.

Von Martin Durm, ARD-Hörfunkkorrespondent, Straßburg

Das Zeug dreht einem den Magen um und geht nur schwer über die Zunge: Ipecacuanha heisst das Medikament, das sofortiges Erbrechen verursacht. In Polizeikreisen gilt es als eine Art Wundermittel im Kampf gegen Drogenhändler. Wenn die ihre in Plastikbeutel verschweißten Rauschgifte noch kurz vor der Verhaftung verschlucken, wird ihnen in einigen Bundesländern Ipepacuanha eingeflösst, um doch noch an die Beweismittel zu kommen.

"Ein Urteil mit Signalwirkung?"

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Foto: dpa) [Bildunterschrift: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ]
Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg hat diese zwangsweise Verabreichung des Medikaments nun verboten. Gleichzeitig verurteilte er die Bundesrepublik Deutschland, weil sie das polizeiliche Eintrichtern des Brech-Medikamentes bislang erlaubte. Andrej Busch ist der Anwalt eines Drogenkuriers, der mit dem Brechmittel traktiert worden ist. Genau diesen Richterspruch hat er sich in Straßburg erhofft: "Das ist ein Urteil, das Signalwirkung über die Grenzen von Deutschland hinaus hat. Man darf allerdings nicht vergessen, dass zwei Menschen in Bremen und in Hamburg ihr Leben lassen mussten und selbst das Bundesverfassungsgericht dieser Praxis keinen Riegel vorschieben wollte. Wir hoffen daher umso mehr, dass jetzt die Bundesregierung und vor allen Dingen die Bundesländer und Polizeibehörden alles Erforderliche tun, um dieses Urteil schnellstmöglich umzusetzen.“

Zwei Tote bei Brechmitteleinsatz

Sein Mandant wird nun von Deutschland 10.000 Euro Schadensersatz erhalten. Für zwei afrikanische Drogenkuriere kommt das Urteil aber zu spät. Sie starben, als ihnen Ärzte in Bremen und in Hamburg Magensonden in den Leib schoben, um ihnen unter Zwang das mit Wasser verdünnte Medikament einzutrichtern. Was da bislang möglich war und auch vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert worden ist, verstößt nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Artikel drei der Menschenrechtskonvention. Dieser Artikel verbietet die erniedrigende Behandlung von Menschen und die Anwendung der Folter.

Deutschland hat gegen Menschenrechte verstoßen

Im Umkehrschluss bedeutet das Urteil von Straßburg, dass Deutschland im Kampf gegen Rauschgiftkriminalität gegen Menschenrechte verstoßen hat. Genau diese Auffassung wird auch seit Jahren von der Ärztekammer vertreten und vom Generalsekretär des Weltärztebundes Dr. Ottmar Kläuber. Magensonden zwangsweise einführen, Brechmittel einflössen, um an Beweismittel ranzukommen - das alles verletze die Menschenwürde und erinnere ihn an Foltermethoden.

In den vergangenen Jahren wurde das Brechmittel vor allem in Bremen und Hamburg aber auch in Berlin Nordrhein-Westfalen und Hessen eingesetzt. Die Drogenfahnder in Bayern oder in Baden-Württemberg haben darauf verzichtet und auf konservative Methoden gesetzt. Denn die gibt es auch, sagt Dr. Kläuber. Dafür braucht es keine Gewalt sondern nur ein wenig Geduld: "Man lässt den mutmaßlichen Drogendealer einfach so lange sitzen, bis er seinen Darm auf natürliche Weise entleert hat. Dann kann man in einem so genannten Drogenklo die Drogenpakete herausfischen. Das Ganze lässt sich also auf natürliche Weise regeln.“

Stand: 11.07.2006 21:15 Uhr
 

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