EU stoppt irreführende Slogans Werbung mit Nutzen für Gesundheit muss stimmen

Stand: 14.12.2012 10:56 Uhr

Lebensmittelhersteller dürfen ab heute für ihre Waren nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben werben, wenn diese ausdrücklich von der EU-Kommission zugelassen worden sind. Damit sollen Verbraucher künftig besser vor irreführender Werbung und Fehlkäufen geschützt werden.

Verbraucher dürfen ab heute nicht mehr mit fragwürdigen Angaben zu angeblich gesunden Lebensmitteln gelockt werden: Die Übergangsfrist für nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben (auf englisch Health Claims) ist abgelaufen. Damit darf nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben geworben werden, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben.

Hersteller können jetzt nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel werben, wenn die Aussagen wissenschaftlich geprüft und von der EU zugelassen wurden. "Was auf der Verpackung steht, muss auch stimmen", erklärte Verbraucherministerin Ilse Aigner. Kunden seien nun besser vor irreführender Werbung geschützt.

Wissenschaftler genehmigen nur wenige Slogans

Die Artikel-13-Liste der Health-Claims-Verordnung enthält derzeit 222 gesundheitsbezogene Angaben, die bei der wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv bewertet wurden. Erlaubt sind unter anderem Aussagen wie "Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt" oder "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei".

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen, die nicht auf dieser Liste stehen, sind nun verboten - darunter zum Beispiel die Aussage, dass Eisen zu einer Reduktion eines übermäßigen Haarausfalls beitrage oder ein bestimmter Joghurt das Immunsystem stärke.

Trägt eine Kaugummi-Packung den Hinweis "zuckerfrei", darf zwar mit der Angabe geworben werden: "Zuckerfreier Kaugummi trägt zur Erhaltung der Zahnmineralisierung bei." Zusätzlich muss aber darüber informiert werden, "dass sich die positive Wirkung bei mindestens 20-minütigem Kauen nach dem Essen oder Trinken einstellt".

Weitere Werbeangaben werden noch geprüft

Die Liste soll fortwährend aktualisiert werden. So steht dem Ministerium zufolge die Prüfung von rund 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu rund 200 anderen Stoffen wie verschiedenen Mikroorganismen noch aus. Zu Beginn des Verfahrens im Jahr 2008 lagen der EU rund 44.000 Anträge auf Zulassung vor allem von Angaben zu Vitaminen, Mineralstoffen und pflanzlichen Stoffen vor. Die meisten überschnitten sich allerdings, weshalb sie zu 4600 Hauptangaben zusammengefasst wurden. Aus der zusammengefassten Liste lehnten die Experten letztlich einen Großteil ab.