Seitenueberschrift
Neue EU-Regelung soll Verbraucher schützen
EU stoppt irreführende Werbeslogans
Irreführende Werbeslogans für Lebensmittel sollen in Zukunft in der EU verboten werden. Das hat der Ausschuss für Verbraucherschutz im Europaparlament beschlossen und somit einen Vorschlag der Europäischen Kommission gebilligt. Verbraucher sollen durch die neue Regelung besser geschützt werden.
Nur wissenschaftlich fundierte Slogans erlaubt
Die Europäische Lebensmittelagentur EFSA in Parma überprüfte rund 44.000 Anträge auf Zulassung von Werbeaussagen. Nur wissenschaftlich fundierte Slogans schafften es auf die Liste, die von der EU-Kommission noch formal abgesegnet werden muss.
"Gut fürs Immunsystem" - von diesem Slogan musste sich zum Beispiel ein so genannter probiotischer Joghurt verabschieden, da die Behauptung sich nicht bewahrheitete. Insgesamt sollen rund 1600 gesundheitsbezogene Werbeslogans verboten werden, erlaubt werden nur circa 220 Werbeaussagen.
Folgen für die Hersteller
Die Liste mit den erlaubten Slogans wird im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Danach haben die Lebensmittelhersteller noch sechs Monate Zeit, um bereits verpackte Produkte zu verkaufen, die noch unerlaubte Werbeaussagen tragen. "Nach dieser Frist dürfen sie die beanstandeten Slogans nicht mehr verwenden", erklärte ein Beamter. Die Hersteller könnten allerdings jederzeit auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Überprüfung beantragen.
Reaktionen auf das Verbot
Die Europäische Verbraucherschutzzentrale BEUC in Brüssel lobte die Neuregelung als "Schritt in die richtige Richtung." Verbraucher würden so besser vor "unbegründeten, übertriebenen oder unwahren Werbeaussagen" geschützt, betonte die Leiterin des BEUC, Monique Goyens. CDU-Abgeordnete Renate Sommer kritisierte allerdings das Verbot: Die EU-Kommission lege einen missionarischen Eifer an den Tag, der die Verbraucher entmündige.
Stand: 21.03.2012 14:43 Uhr
