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Heute vor einem Jahr ordnete Bundeswehr-Oberst Klein an, zwei entführte Tanklaster nahe Kundus in Afghanistan zu bombardieren. Neben Aufständischen starben vor allem Zivilisten. Inzwischen hat Deutschland Hilfszahlungen an die Familien der Opfer geleistet - doch deren Anwälte fordern mehr.
Von Stephan Ueberbach, SWR, ARD-Hauptstadtstudio
4. September 2009: Vor einem Jahr gibt Bundeswehr-Oberst Georg Klein den folgenschwersten Angriffsbefehl der deutschen Nachkriegsgeschichte. Es ist der Tag, an dem nahe Kundus viele unschuldige Zivilisten durch Bomben sterben. Der Tag, der das Bild vom deutschen Afghanistan-Einsatz nachhaltig erschüttert. Schlagartig wird klar: Die Bundeswehr steckt am Hindukusch mitten in einem Krieg. Und der zeigt in Kundus sein hässlichstes Gesicht. Von 142 Toten und Verletzten wird später die Rede sein.
In Berlin kommen die Schockwellen mit Verzögerung an. Und die Politik findet erst nach Tagen die Sprache wieder: "Jeder in Afghanistan unschuldig zu Tode gekommene Mensch ist einer zu viel. Unschuldig verletzte und zu Tode gekommene Menschen, auch und gerade in Folge deutschen Handelns, bedauere ich zutiefst", sagte Angela Merkel (CDU). Die Kanzlerin verspricht lückenlose Aufklärung.
Zunächst aber herrscht Konfusion. Noch weiß niemand, was in Kundus genau passiert ist - auch nicht der Verteidigungsminister. Franz-Josef Jung (CDU) redet trotzdem. Jung rechtfertigt den Angriff. Von getöteten Zivilisten will er lange nichts wissen. Drei Monate später kostet ihn das sein neues Amt als Bundesarbeitsminister. "Ich übernehme damit die politische Verantwortung für die interne Informationspolitik des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber dem Minister bezüglich der Ereignisse vom 4. September in Kundus", so Jung.
Das Parlament setzt einen Untersuchungsausschuss ein: Dieser soll auch klären, wer in Berlin was wann gewusst hat. Die Opposition wittert die Chance, mit Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) den Star der Merkel-Regierung ins Wanken zu bringen. Denn der neue Verteidigungsminister hatte, kaum im Amt, schnell - für viele vorschnell – geurteilt, "dass die Luftschläge vor dem Gesamtbedrohungshintergrund als militärisch angemessen zu sehen sind."
Zwei Wochen später folgt die Kehrtwende: Plötzlich nennt zu Guttenberg den Angriff "militärisch nicht angemessen". Seinen Sinneswandel erklärt zu Guttenberg damit, nicht gut genug informiert worden zu sein. Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert wirft er deshalb raus. Ein Bauernopfer, sagt die Opposition.
40 weitere Zeugen sollen noch vor den Untersuchungsausschuss - im Dezember ist Kanzlerin Merkel dran. Für die Justiz ist der Fall Kundus dagegen bereits erledigt. "Die Generalbundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt, damit ist die rechtlich Bewertung des Falles abgeschlossen", sagt Unions-Außenpolitiker Andreas Schockenhoff.
Den Angehörigen der Opfer des Luftangriffs hat die Bundeswehr inzwischen rund 328.000 Euro überwiesen, 3.800 Euro für jede betroffene Familie. Die Zahlung soll ausdrücklich kein Schuldeingeständnis sein, sondern eine freiwillige Hilfsleistung. Den deutschen Opferanwälten ist das zu wenig. Sie wollen die Regierung jetzt verklagen. Die Geschichte des Luftangriffs von Kundus ist noch lange nicht vorbei. Und im Februar muss der Bundestag entscheiden, ob und wie der deutsche Afghanistan-Einsatz weitergeht.
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