Neue Richtlinie der EU Löschpflicht für Websites mit Kinderpornografie

Stand: 27.10.2011 14:18 Uhr

In Europa soll künftig stärker gegen Kinderpornografie im Internet vorgegangen werden. Das EU-Parlament verabschiedetete ein Gesetz, das unter anderem hohe Haftstrafen vorsieht. In Deutschland gelten die meisten der Bestimmungen schon.

Von Birgit Schmeitzner, ARD Berlin

Von Birgit Schmeitzner, BR-Hörfunkstudio Brüssel

Mit der neuen Richtlinie der EU ändert sich für Deutschland wenig - die wesentlichen Punkte sind in der deutschen Gesetzgebung bereits verankert. Jetzt gibt es aber europaweit einheitliche Standards. Das sei enorm wichtig, sagt die SPD-Europaparlamentarierin Birgit Sippel. "Das gilt für die Frage Internet ganz besonders", fügt sie hinzu, "weil das grenzenlos funktioniert. Aber auch für die Tatsache, dass Straftäter Kinder entführen und über die Grenzen mitnehmen, weil sie sagen: Da sind die Strafen vielleicht niedriger, wenn ich da mit einem Kind einen Pornofilm drehe." Diese Möglichkeit des Ausweichens mit einheitlichen Standards auszugrenzen, sei wichtig gewesen.

EU geht gegen sexuelle Gewalt vor

Das ist ein Ergebnis, das Parlamentarier und EU-Kommission gleichermaßen begrüßen. Die zuständige Kommissarin Cecilia Malmström spricht von einem sehr wichtigen Signal, dass die Europäische Union etwas gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder tue. Etwa wenn es um Sextourismus geht - egal ob es um das Anbieten oder Bewerben solcher Reisen geht oder um die Täter: die EU-Staaten müssen hier künftig verfolgen und bestrafen.

Auch Grooming soll bestraft werden

Auch das Grooming - wenn sich also Erwachsene in Chatforen tummeln, sich als minderjährig ausgeben und Kontakt zu Kindern aufnehmen - wird in der Richtlinie genannt und soll bestraft werden. Das Problem dabei: Es muss schon nachgewiesen werden, dass dieser Kontakt auf sexuellen Missbrauch abzielt. Deshalb, sagt die SPD-Politikerin Sippel, gehe es nicht ohne mehr Medienkompetenz der Kinder. Man müsse ihnen eines deutlich machen: "Was wir früher als bösen Onkel bezeichnet haben, den man auf dem Spielplatz trifft, den kann man natürlich auch im Chatroom im Internet treffen", sagte sie. "Der nette 16-Jährige muss nicht wirklich 16 Jahre alt sein, weil man sich im Internet ja doch ziemlich anonym bewegt." Der perfekte Deckmantel für Pädophile eben.

Birgit Schmeitzner, B. Schmeitzner, BR Brüssel, 27.10.2011 03:55 Uhr

"Internet-Sperren sind kein Mittel"

Die neue Richtlinie verpflichtet die europäischen Mitgliedstaaten auch dazu, einschlägige Internetseiten zu löschen. Die Parlamentarier sprechen von einem großen Erfolg, und auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dürfte hier sehr zufrieden sein. Sie hatte in der Diskussion in Deutschland, ob denn nicht auch das Sperren solcher Seiten reiche, immer eindeutig Position bezogen. "Sperren sind kein Mittel und leicht umgehbar, das kann man sich aus dem Internet als Anleitung herunterladen. Der wirkliche Schutz ist nur darin zu finden, dass diese fürchterlichen kinderpornografischen Inhalte aus dem Netz verschwinden", sagt sie. Also gelöscht werden.

Sperren als Übergangslösung aber weiterhin möglich

Allerdings: Die Möglichkeit des Sperrens besteht weiterhin, und zwar als Übergangslösung. Denn oft werden kinderpornografische Seiten auf Servern im nicht-europäischen Ausland online gestellt. Da kommt es dann darauf an, wie kooperativ sich die dortigen Behörden zeigen. Es kann schon mal mehrere Wochen dauern, bis Bilder oder Filme von misshandelten Kindern gelöscht werden. Laut Kommissarin Malmström hat das Ziel oberste Priorität, das Betrachten dieses Materials trotzdem zu verhindern so gut es geht. Denn: "Jedes Mal, wenn jemand solche Bilder anklickt und betrachtet", mahnt Malmström, "wird das Opfer wieder missbraucht. Immer und immer und immer wieder."