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Putin-Kritiker erzielt juristischen Teilerfolg

Freispruch für Kasparow nach Demo für "Pussy Riot"

Der russische Oppositionelle und frühere Schachweltmeister Garri Kasparow ist vom Vorwurf freigesprochen worden, während des Prozesses gegen die Frauen-Punkband "Pussy Riot" einen illegalen Protest organisiert zu haben. Ein Moskauer Gericht sah nicht genügend Beweise für einen Verstoß gegen das Demonstrationsrecht. Beobachter überrascht das Urteil.

Der prominente Gegner von Präsident Wladimir Putin war am Freitag vor einer Woche bei einer Kundgebung zur Unterstützung der Bandmitglieder in Moskau festgenommen worden. Gemeinsam mit anderen Demonstranten war er abgeführt und in einem Polizeiwagen weggebracht worden.

"Historisch", dass Richter der Polizei widersprechen

Nach der Entscheidung erklärte Kasparow vor dem Gerichtsgebäude, der Richter habe die Zeugenaussagen der Polizei für nicht ausreichend gehalten. Es sei "historisch", dass ein russischer Richter der Darstellung der "uniformierten" Polizei widerspreche. Kasparow hatten in dem Verfahren eine hohe Geldstrafe oder bis zu 15 Tage Gefängnis gedroht, nachdem das Demonstrationsrecht in Russland vor kurzem deutlich verschärft worden war.

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Der Putin-Kritiker war bei einer Kundgebung während des "Pussy Riot"-Prozesses festgenommen worden.

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Dass ein russischer Richter der Darstellung der Polizei widerspricht, nannte Kasparow "historisch".

Weiteres Verfahren wegen angeblichen Bisses

Im Zusammenhang mit der Demonstration droht Kasparow aber noch ein weiteres Verfahren. Ein Polizist beschuldigte den Putin-Kritiker, ihn außerhalb der Sichtweite der Kameras in die Hand gebissen zu haben. Das könnte mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

Vergangene Woche waren drei "Pussy Riot"-Musikerinnen wegen "Rowdytums" und "Anstiftung zu religiösem Hass" zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Sie hatten im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein "Punk-Gebet" gegen Putin aufgeführt, der kurz darauf in den Kreml zurückkehrte. Das Urteil rief weltweit Kritik hervor.

Stand: 25.08.2012 00:38 Uhr

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