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Berlusconi muss die Justiz nicht mehr fürchten
Immunitätsgesetz verabschiedet

Berlusconi muss die Justiz nicht mehr fürchten

Der italienische Premierminister Silvio Berlusconi (Foto: AFP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Juristische Verschnaufpause: Italiens Premier Berlusconi (Archivbild) ]
Nach der Abgeordnetenkammer hat auch der italienische Senat einem heftig kritisierten Immunitätsgesetz zugestimmt, das die vier ranghöchsten Politiker des Landes während ihrer Amtszeit vor Strafverfolgung schützen soll. Kritiker machen geltend, die Regelung sei auf Ministerpräsident Silvio Berlusconi zugeschnitten, der sich in Mailand wegen Korruptionsverdachts vor Gericht verantworten muss. Das Gesetz gilt für den Staatspräsidenten, den Regierungschef und die Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern während der Laufzeit ihrer Mandate.

Gesetz sieht auch Einsparungen bei der Justiz vor

Das Gesetz sieht vor, alle Strafverfahren ein Jahr lang ruhen zu lassen, wenn die in Rede stehende Tat nicht mit mindestens zehn Jahren Haft bestraft werden könnte. Danach würde auch der Prozess wegen Bestechung gegen Berlusconi ruhen. Als zweite Maßnahme sollen die höchsten Staatsämter mit völliger Immunität versehen werden. Drittens sollen Abhöraktionen von Staatsanwaltschaften erschwert und die Gehälter von Richtern sowie die Haushaltsmittel für die Justiz beschnitten werden.

Berlusconi, der im Mai erneut Regierungschef wurde, muss damit die Justiz bis zum Ende seiner fünfjährigen Amtszeit nicht mehr fürchten. Der Medienunternehmer stand bereits mehrfach wegen Korruptionsverdachts vor Gericht. Bisher endeten die Verfahren mit Freispruch oder Einstellung wegen Verjährung. Das neue Gesetz garantiert den ranghöchsten Politikern jedoch nur für die Dauer ihrer Amtszeit Immunität - und nicht bei einem Wechsel auf einen anderen dieser vier Posten. Sollte etwa Berlusconi nach seinem Ausscheiden als Regierungschef Präsident werden, wäre eine Strafverfolgung möglich. Dem 71-Jährigen wird nachgesagt, er strebe in fünf Jahren das Amt des Staatschefs an.

Stand: 22.07.2008 23:09 Uhr
 

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