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Seit 2002 war die zentrale Verbindungsstraße zwischen Jerusalem und Tel Aviv für Palästinenser gesperrt - nun haben Israels oberste Richter die Öffnung auch für den palästinensischen Verkehr angeordnet: Bewegungsfreiheit sei ein fundamentales Menschenrecht, urteilte das Gericht. Es gab damit der Klage palästinensischer Anwohner Recht. In Israel stieß das Urteil auf ein geteiltes Echo.
Von Clemens Verenkotte, ARD-Hörfunkstudio Tel Aviv
Israels Oberster Gerichtshof hat der Klage palästinensischer Anwohner stattgegeben: Die autobahnähnliche Schnellstraße 443 zwischen Jerusalem und Tel Aviv, die zur Hälfte durch das besetzte Westjordanland führt und eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen darstellt, müsse auch dem palästinensischen Autoverkehr zur Verfügung stehen. Die Bewegungsfreiheit sei ein fundamentales Menschenrecht. Alle Anstrengungen müssten deshalb unternommen werden, um dieses Recht sicherzustellen, urteilten die Richter. Sie gaben der israelischen Regierung fünf Monate Zeit, die Entscheidung umzusetzen.
Nach mehreren Anschlägen zu Beginn der zweiten Intifada, bei denen fünf Israelis auf der Schnellstraße getötet worden waren, hatte die Armee die Zufahrten palästinensischer Dörfer zur 443 gesperrt. Bei den israelischen Autofahrern stieß das Urteil daher überwiegend auf massive Ablehnung: "Heute hat der oberste Gerichtshof die Bürger Israels zum Abschuss freigegeben", sagt ein Autofahrer. "Diese Straße wird wieder zu einer Achse des Blutes werden und niemand wird diese Straße mehr benutzen." Ein anderer sagt: "Eigentlich habe ich kein Problem damit, dass die Palästinenser hier fahren. Aber wenn sie mich und meine Kinder gefährden, dann ist es besser, wenn sie zu Hause bleiben."
Zahlreiche israelische Politiker aus dem rechtsnationalen Parteienspektrum kritisierten das Urteil teilweise massiv: Ihrer Meinung nach gefährdet es die Sicherheit israelischer Bürger. "Der oberste Gerichtshof übernimmt hier eine Verantwortung, die ihm nicht zusteht", sagt der Knessetabgeordnete Yaakov Katz von der Nationalen Union. Die Vorsitzende Richterin Beinish habe wenigstens sagen müssen, dass sie die Verantwortung für die zivilen Folgen übernehmen werde. "Sie kann Juden nicht dazu zwingen, sich töten zu lassen, sich ermorden zu lassen."
[Bildunterschrift: Palästinenser parken mit ihren Autos vor einer Sperre, die sich am Zugang zur Verbindungsstraße hindert. ]
Die Schnellstraße 443 war in den 90er-Jahren teilweise mit amerikanischen Finanzmitteln gebaut worden. Die Enteignungen der palästinensischen Grundbesitzer für den Straßenbau begründeten die israelischen Behörden damals mit der Zusage, die Schnellstraße würde den Bedürfnissen der palästinensischen Anwohner entsprechen. Diese würden die 443 benutzen. Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem gab es für die seit 2002 geltende Sperrung für Palästinenser weder einen militärischen Befehl noch andere juristische Grundlagen. Vor diesem Hintergrund lobte der Chef der linksgerichteten Meretz-Partei, Chaim Oron, den Richterspruch: "Die Israelis geben sich der Illusion hin, dass man die Besatzung fortsetzen kann, ohne zu einem Apartheidsstaat zu werden. Jetzt ist jemand gekommen - und ich freue mich, dass es diesmal unser oberster Gerichtshof ist und kein internationales Element - der uns sagt, dass dies so nicht funktioniert."
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