Was bringt die neue Grundrechtecharta? Ein EU-Abkommen für Jedermann

Stand: 12.12.2007 03:40 Uhr

Die EU ist für viele Bürger immer noch ein fernes, abstraktes Gebilde. Mit der neuen Grundrechtecharta will die Europäische Union näher an die Bürger heranrücken. Sie garantiert nicht nur Rechte wie den Schutz vor Diskriminierung, sondern auch auf Bildung und würdige Arbeitsbedingungen.

Von Christopher Plass, HR-Hörfunkstudio Brüssel

Es soll feierlich werden: Die Präsidenten des Europa-Parlaments und der Kommission und der amtierende EU-Ratsvorsitzende werden die Charta der Grundrechte am Mittag offiziell proklamieren. Schon einmal, vor sieben Jahren, auf dem EU-Gipfel von Nizza, ist die Charta der Grundrechte verkündet worden. Damals aber wurde sie nicht rechtsverbindlich. Das soll nun durch den geplanten EU-Reformvertrag anders werden.

Dieser Vertrag, ehemals als Verfassungsvertrag konzipiert, wird am morgigen Donnerstag in Lissabon von den EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichnet und könnte in zwei Jahren in Kraft treten - wenn er denn in allen Staaten ratifiziert wird. Dann bekäme auch die Grundrechtecharta Rechtsgültigkeit, denn im EU-Vertrag wird auf sie verwiesen: So ist das juristisch geregelt.

Mehr Schutz für den Einzelnen

Einfach ausgedrückt beschert die Grundrechtecharta dem Bürger in einem immer größer werdenden Europa mehr Schutz gegenüber dem, was europapolitisch entschieden und umgesetzt wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dies im Juni zum Ende der deutschen EU-Präsidentschaft gewürdigt: "Mit der Grundrechtecharta werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Institutionen gestärkt. Sie erhält Rechtsverbindlichkeit, die aus meiner Sicht einem wertebewussten Europa gut zu Gesicht steht. "

Die meisten Grundrechte sind schon durch nationale Verfassungen verbrieft. So ist die Menschenwürde unantastbar und niemand darf wegen Geschlecht oder Hautfarbe diskriminiert werden. Die Grundrechtecharta will aber noch mehr bieten: Jeder EU-Bürger hat beispielsweise das Recht, sich überall in der Union Arbeit zu suchen oder öffentliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Festgeschrieben wird auch das Grundrecht auf sichere und würdige Arbeitsbedingungen oder auf Zugang zu Bildung und auf Datenschutz, um nur einige Beispiele zu nennen. Würdig und unabhängig müssen auch behinderte oder alte Menschen leben können.

Langwieriger Klageweg

Nationale Gesetzgebung im engeren Sinn soll dadurch nicht angefochten werden können. Wenn sich aber jemand durch EU-Recht – Verordnungen, Richtlinien oder deren Umsetzung in nationale Gesetzgebung – beeinträchtigt fühlt, könnte er auf Einhaltung der Grundrechte vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Das ist nicht so einfach, wie es sich anhört. Um massenhafte Klagen vor dem Höchsten Europäischen Gericht in Luxemburg zu verhindern, wird man in der Praxis den mühsamen Weg über die nationalen Gerichte gehen müssen, bis der Fall zum Europäischen Gerichtshof kommt.

Dennoch soll der EU-Bürger, nachdem es mit der Verfassung für den Bürger nichts geworden ist, sich durch diese Grundrechtecharta besonders angesprochen fühlen. Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses im Europa-Parlament, der SPD-Politiker Jo Leinen, sagt: "Es ist doch schön zu sehen, dass die Menschen durch diesen Katalog von 50 Rechten und Freiheiten etwas gewinnen.

Im Regelfall wird das nationale Recht und die nationale Verfassung für den einfachen Bürger der wichtigste Bezug bleiben. Und für Großbritannien und Polen gilt die EU-Grundrechtecharta ohnehin zunächst nicht. Vor allem die Briten hatten eine Heidenangst davor, dass britische Arbeitnehmer auf dem Umweg über ein europäisches Gericht Arbeitsrechte in ihrem Land einklagen könnten.