Voraussetzungen für drittes Hilfspaket Was Griechenland jetzt tun muss

Stand: 13.07.2015 15:45 Uhr

Nach der Einigung der Staats- und Regierungschefs mit Griechenland am frühen Morgen muss Ministerpräsident Tsipras nun heftig zurückrudern. Reformen, die er selbst bislang ablehnte, muss er durchdrücken - und zwar zügig. tagesschau.de dokumentiert die wichtigsten Punkte.

Im Gegenzug für die Aufnahme von Detail-Verhandlungen über ein drittes Hilfspaket fordern die Euro-Partner von der griechischen Regierung eine Reihe weitreichender Reformzusagen. Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone einigten sich am frühen Morgen auf eine gemeinsame Erklärung, in welcher der Finanzbedarf, der Umgang mit der Schuldenlast und die verlangten Maßnahmen behandelt werden. Basis des Papiers sind Vorschläge der Euro-Finanzminister. Der Internationale Währungsfonds (IWF) soll entgegen des bisherigen Willens der griechischen Regierung bei einem dritten Programm an Bord bleiben.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:


1. Der Finanzbedarf Griechenlands wird - auf Basis der Schätzungen der Institutionen - mit 82 bis 86 Milliarden Euro angegeben. Kurzfristig bestehe bis zum 20. Juli ein Finanzbedarf von sieben Milliarden Euro und im August ein weiterer Bedarf von fünf Milliarden Euro. Die Eurogruppe wird aufgefordert, sich mit hoher Dringlichkeit um die Frage einer Brückenfinanzierung bis zum angestrebten Abschluss der Verhandlungen über das Hilfspaket zu kümmern. Im Rahmen des gesamten Finanzbedarf wird ein Puffer von zehn bis 25 Milliarden Euro zur möglichen Rekapitalisierung der griechischen Banken für notwendig gehalten. Zehn Milliarden davon sollen kurzfristig über ein eigenes ESM-Konto verfügbar gemacht werden. Dies soll dazu beitragen, eine schnelle Wiedereröffnung der Banken zu ermöglichen.

2. IWF weiter dabei: Griechenland beantragt nicht nur beim Euro-Rettungsschirm ESM, sondern auch beim Internationalen Währungsfonds IWF weitere Unterstützung. Der IWF bleibt also auch nach dem im März 2016 auslaufenden derzeitigen IWF-Programm für Griechenland an Bord und ist sowohl an der Finanzierung als auch an der Überwachung der Umsetzung der griechischen Reformen beteiligt.

3. Umsetzung erster Reformen binnen drei Tage: Bis zum 15. Juli, also bis zum Mittwoch dieser Woche, muss das griechische Parlament bereits vier Gesetzespakete beschließen. Dazu gehören eine Reform der Mehrwertsteuer, eine Rentenreform, die Sicherstellung der Unabhängigkeit der griechischen Statistikbehörde ELSTAT und die volle Umsetzung des europäischen Stabilitätspakts einschließlich des Fiskalpakts.

4. Umsetzung weiterer Reformen binnen zehn Tagen: Bis zum 22. Juli muss das griechische Parlament weitere Reformen billigen, dazu gehört die Umsetzung der Bankenabwicklungsrichtlinie BRRD und Reformen im Justizsystem.

5. Mittelfristige Maßnahmen:

- Eine Reform des Rentensystems und Maßnahmen, um die Auswirkungen eines Gerichtsurteils vom Juni gegen die Rentenreform 2012 abzufedern.

- Stärkere Liberalisierung des Binnenmarktes und Umsetzung von Vorschlägen der Industriestaaten-Organisation OECD, unter anderem zu Ladenöffnungszeiten am Sonntag und Produktreformen.

- Weitere Privatisierungen, darunter die des Stromnetzbetreibers AdmieGriechenland

- Die Privatisierung von Staatsbetrieben soll über einen von den griechischen Behörden verwalteten Fonds unter europäischer Aufsicht abgewickelt werden. Der Fonds soll über Privatisierungen 50 Milliarden Euro eintreiben. 25 Milliarden Euro davon sollen unter anderem in die Rückzahlung der Rekapitalisierung der Banken fließen. Zudem sollen jeweils 12,5 Milliarden Euro für den Schuldenabbau und für Investitionen genutzt werden.

- Liberalisierung des Arbeitsmarktes, auch im Bereich von Tarifverhandlungen und Massenentlassungen.

- Stärkung des Finanzsektors und Ausräumung jeglicher Möglichkeit politischer Einflussnahme im Bankenbereich.

- Modernisierung und Entpolitisierung der griechischen Verwaltung. Ein erster Vorschlag soll bis zum 20. Juli eingereicht werden.

- Rücknahme von Gesetzen, die 2015 beschlossen wurden und nicht mit den Institutionen abgesprochen waren.

6. Kontrollen durch die Institutionen: Die Zusammenarbeit Griechenlands mit den Institutionen der Geldgeber sollen "normalisiert" werden. Das bedeutet, dass die Experten von EU, IWF und EZB auch wieder in Griechenland selbst die Umsetzung der Vereinbarungen kontrollieren und überwachen sollen. Das käme der Rückkehr der früheren Troika gleich.

7. Kein Schuldenschnitt: Ein formeller Schuldenschnitt, also ein "Haircut" wird abgelehnt.

8. EU-Investitionsprogramm: Aus verschiedenen EU-Töpfen soll ein Investitionsprogramm in Höhe von 35 Milliarden Euro mobilisiert werden. Es soll die Wirtschaft des Landes unterstützen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 13. Juli 2015 um 16:00 Uhr.