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27.05.2012

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Ausland
Der Senat in Frankreich. (Foto: AFP)
Französischer Verfassungsrat stoppt Genozid-Gesetz
Urteil des Verfassungsrats

Völkermord-Gesetz in Frankreich gekippt

Das französische Gesetz, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsrat entschied in Paris, dass das Gesetz gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoße. Damit kann das umstrittene Gesetz nicht in Kraft treten.

Nationalversammlung und Senat hatten das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes unter Strafe stellt. Dazu zählt neben dem Holocaust das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben. Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermords zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu 500.000 Menschen aus. Gegen das Gesetz hatten mehr als hundert Abgeordnete Beschwerde eingelegt.

Audio: Umstrittenes Völkermord-Gesetz in Frankreich verfassungwidrig

AudioDaniela Kahls, MDR-Hörfunkstudio Paris 28.02.2012 19:26 | 1'24
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Präsident Sarkozy kündigt neuen Gesetzentwurf an

Der Verfassungsrat urteilte nun, es bestehe die Gefahr, dass jegliche Leugnung eines Völkermordes, der vom Gesetzgeber anerkannt würde, unter das Gesetz fallen würde. Das höchste politische Kontrollgremium hob dabei hervor, dass er sich nicht in die Arbeit von Historikern zur Beurteilung eines Massakers einmische. Daher sei dies keine Beurteilung des französischen Gesetzes von 2001, das den Völkermord an den Armeniern anerkennt. Zugleich verwies der Verfassungsrat mit Blick auf das französische Gesetz von 1990 zum Holocaust darauf, dass dieser Völkermord nicht vom französischen Gesetzgeber, sondern international anerkannt worden sei.

Präsident Nicolas Sarkozy kündigte an, die Regierung werde einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten. Das hatte er bereits für den Fall des Scheiterns angekündigt. Zudem sagte er in einer ersten Stellungnahme, er könne sich die enorme Enttäuschung derer vorstellen, die durch das Gesetz auf einen Schutz gegen die Leugner des einstigen Unrechts gehofft hätten. Er werde sich demnächst mit Vertretern der armenischstämmigen Bevölkerung treffen.

Türkei begrüßt das Urteil

Die Regierung in Ankara begrüßte das Urteil des französischen Verfassungsrats. "Ich hoffe, dass jeder daraus die notwendigen Lektionen gelernt hat", sagte Außenminister Ahmet Davutoglu. Das Kabinett in Ankara werde nun darüber beraten, ob die wirtschaftlichen, politischen und militärischen Beziehungen zu Frankreich wieder normalisiert werden sollen.

Demonstranten vor der französischen Botschaft in Ankara (Foto: REUTERS) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: In Ankara gab es Proteste vor der französischen Botschaft nach der Verabschiedung des Gesetzes. ]
In den vergangenen Wochen hatte die Türkei heftig gegen das Gesetz protestiert und mit Sanktionen gegen die Regierung in Paris gedroht. Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan sagte, das Gesetz sei "diskriminierend und rassistisch" und ein Ausdruck von "Türkenfeindlichkeit" und einer "mittelalterlichen Mentalität". Nach Ansicht der Türkei will sich Sarkozy durch das Gesetz die Stimmen der mehr als 400.000 armenischstämmigen Wähler bei der Präsidentschaftswahl im April und Mai sichern.

Stand: 28.02.2012 19:28 Uhr
 

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