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27.05.2012

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EuGH-Urteil: Weitreichende Folgen für Anbau von Genpflanzen
EuGH schränkt Verkauf von Honig mit Genmais ein

Weitreichende Folgen für den Anbau von Genpflanzen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rechnet damit, dass die EuGH-Entscheidung zu Verkaufsbeschränkungen für Honig mit Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen gravierende Folgen hat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stelle den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Freiland infrage, sagte der Vorsitzende Gerd Billen der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Hinzu komme: "Wer Gentechnik anwendet, muss künftig eventuelle Schäden ersetzen."

Genmais (Foto: dapd) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das Urteil des EuGH kann für den Anbau von Genmais weitreichende Folgen haben. ]
Das Problem bei Gentechnik seien zunächst nicht potenzielle Gesundheitsgefahren, betonte Billen. Es gehe vielmehr darum, dass jemand, der gentechnikfreie Waren anbieten wolle, "diese Option auch haben muss".

Aigner will Abstände überprüfen lassen

Auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner sieht grundsätzliche Folgen für den Umgang mit Gentechnik in Deutschland und der EU. Die Folgen dieses Urteils seien weitreichend, sagte Aigner. Man müsse nun die Frage der Sicherheitsabstände zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzen aus konventionellem oder ökologischem Anbau überprüfen.

Die CSU-Politikerin kündigte an, sich in einer Telefonkonferenz mit den Verbraucherministerien der Länder abzustimmen. Das Urteil des EuGH habe aber auch Auswirkungen für ganz Europa, deswegen wolle sie parallel die Europäische Kommission bitten, einen Vorschlag für ein einheitliches Vorgehen in den 27 EU-Mitgliedstaaten vorzulegen.

Der Deutsche Imkerbund, der 87.000 meist nebenberuflich aktive Imker vertritt, forderte einen Sicherheitsabstand von zehn Kilometern zu genetisch veränderten Pflanzen. Dabei sei klar, dass dies gar nicht umsetzbar wäre. Auch die Verbraucherschutz-Organisation "Foodwatch" hält die Koexistenz überhaupt für eine Illusion. "Sie scheitert spätestens an den Bienen, die sich einfach nicht an gesetzliche Abstandsregeln halten."

Die Luxemburger Richter hatten am Dienstag entschieden, dass Lebensmittel mit Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich geprüft und zugelassen werden müssen. Andernfalls dürfe die Ware nicht in den Handel gelangen. Damit gaben sie einem Hobbyimker aus Bayern Recht, der in seinem Honig Pollen von Genmais aus einem nahe gelegenen Feld entdeckt hatte. Dies bedeute, dass Gentechnik nur dann angewendet werden dürfe, wenn Rückstände oder die Ausbreitung entsprechender Spuren unterbunden würden, sagte Billen. Dies sei beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aber praktisch unmöglich.

Fragen und Antworten:

Gentechnisch veränderte Kartoffeln der Sorte Amflora (Foto: AFP)
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Stand: 07.09.2011 11:20 Uhr
 

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