Hintergrund

Fluggast-Daten gegen den Terror Was bedeuten die Brüsseler Pläne für Reisende?

Stand: 06.11.2007 17:46 Uhr

Nach Vorbild der USA will erstmals auch die Europäische Union persönliche Daten von Fluggästen für den Kampf gegen den Terrorismus nutzen. EU-Innenkommissar Franco Frattini strebt eine "Risikoanalyse" für jeden Passagier an. Hier ein Überblick über die Brüsseler Pläne.

Nach Vorbild der USA will erstmals auch die Europäische Union persönliche Daten von Fluggästen für den Kampf gegen den Terrorismus nutzen. EU-Innenkommissar Franco Frattini strebt eine "Risikoanalyse" für jeden Passagier an. Hier ein Überblick über die Brüsseler Pläne:

Um welche Daten geht es?

Wie in den USA sollen die Sicherheitsbehörden der EU-Staaten künftig Zugriff auf 19 persönliche Daten haben, die Reisende beim Ticketkauf angeben. Darunter sind Name, Anschrift und E-Mailadresse des Flugpassagiers sowie Kreditkartennummer, Kofferzahl, Flugdaten und Sitz im Flugzeug. Ausgenommen sind "sensible Daten" wie das Bordmenü, die Aufschluss über religiöse oder politische Überzeugungen geben.

Welche Flugreisenden sind betroffen?

Übermittelt werden die Daten von Reisenden, die von der EU in Drittländer oder umgekehrt fliegen. Auf innereuropäischen Flügen werden dagegen vorerst keine Daten erhoben.

Worauf zielen die EU-Pläne?

Die EU-Kommission will "Hochrisikopassagiere" identifizieren, die "in ein terroristisches oder organisiertes Verbrechen verwickelt sind oder es sein könnten". Auch Komplizen von Terroristen oder Schwerverbrechern will Brüssel so auf die Schliche kommen.

Wer hat Zugriff auf die Daten?

Jeder EU-Staat soll zur Verwaltung der Daten eine "Passagier-Informationseinheit" ernennen, die eng mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeitet. Zugriff auf die Daten haben zunächst die nationalen Sicherheitsbehörden. Für den Anti-Terror-Kampf können die Daten aber auch an andere EU-Staaten weitergegeben werden.

Wer übermittelt die Daten?

Die Fluggesellschaften müssen die Daten ihrer Kunden an die jeweilige nationale Behörde im europäischen Start- oder Zielland des Flugs weitergeben. Dies muss in der Regel 24 Stunden vor Abflug geschehen und noch einmal nach Abschluss des Boardings.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Daten werden maximal 13 Jahre gespeichert. Die ersten fünf Jahre sind die Daten "aktiv", die Sicherheitsbehörden können sie voll nutzen. In den folgenden acht Jahren gelten sie als "schlafend", sie dürfen dann nur bei "akuter Gefährdung" abgerufen werden.

Was ist mit dem Datenschutz?

Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch fürchtet eine Rasterfahndung mit den "Profilen" der Flugpassagiere. Bürger haben zudem kaum Handhabe gegen einen Missbrauch ihrer Daten. Im Europaparlament dürften die Vorschläge deshalb auf Kritik stoßen. Das Parlament hat aber kein Mitbestimmungsrecht.

Wann treten die Vorschriften in Kraft?

Die EU-Staaten sollen den Rahmenbeschluss spätestens zum 31. Dezember 2010 umsetzen. Voraussetzung ist die einstimmige Annahme im Ministerrat.