Rechtliche Hintergründe zu Snowdens Befragung Wäre Snowden in Deutschland sicher?

Stand: 01.11.2013 20:03 Uhr

Edward Snowden ist grundsätzlich bereit in Deutschland auszusagen. Die rechtliche Lage ist allerdings kompliziert. Welche Möglichkeit gäbe es, Snowden zu befragen, ohne ihn an die USA ausliefern zu müssen? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Von Michael Zimmermann, tagesschau.de

Unter welchen Umständen könnte Snowden in Deutschland befragt werden?

Snowden könnte entweder vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss oder vor dem geheim tagenden Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste aussagen. Theoretisch wäre es möglich, Snowden "sicheres Geleit" nach Berlin zuzusichern.

Kai Ambos, Rechtsexperte an der Universität Göttingen, kann sich folgendes Szenario vorstellen: "Der Untersuchungsausschuss müsste beschließen, dass er den Herrn Snowden laden will, und dann müsste über die Bundesregierung ein Rechtshilfeersuchen an Russland gestellt werden", erklärte er im Interview mit tagesschau 24.

Da Russland Teil des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens sei, könne im Rahmen dieses Übereinkommens auch 'sicheres Geleit' gewährt werden. Dies würde dafür sorgen, dass Snowden in Deutschland nicht festgenommen wird oder in Auslieferungshaft kommt.

Unklar ist allerdings, ob die internationalen Abkommen auch auf einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss angewendet werden können. Falls nicht, würde Deutschland Völkerrecht brechen, wenn es Snowden nicht ausliefert.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Vernehmung durch die deutsche Justiz. Die Bundesanwaltschaft könnte gegen einzelne Mitglieder des US-Geheimdienstes ermitteln und im Zuge dessen Snowden als Zeugen vernehmen. Dafür muss aber erst ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Wie könnte Deutschland eine Auslieferung an die USA vermeiden?

Die USA haben im Juli ein Festnahmeersuchen an das Bundesjustizministerium gestellt. Sollte das Ministerium dem stattgeben, müsste Snowden verhaftet werden, wenn er deutschen Boden betritt - und würde dann möglicherweise an die USA ausgeliefert.

Zwischen der EU und den USA besteht seit 2012 ein Auslieferungsabkommen. Demnach kann zum Beispiel eine Auslieferung abgelehnt werden, wenn der verfolgten Person die Todesstrafe droht. Die USA haben aber bereits zugesichert, dass Snowden nicht mit der Todesstrafe rechnen müsse.

Zusätzlich gibt es noch ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und den USA, dass Deutschland die Möglichkeit eröffnet, Snowden nicht auszuliefern, wenn es der Meinung ist, er werde wegen einer politischen oder militärischen Straftat verfolgt.

ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam hält die Ablehnung einer Auslieferungsanfrage zumindest rechtlich für möglich, wenn die die Bundesregierung dies will: "Das letzte Wort bei der Auslieferung hat immer das Bundesministerium für Justiz. Von dort müsste die klare Ansage kommen: Deutschland liefert nicht aus", so seine Einschätzung in der tagesschau.

Letztendlich würde eine solche Entscheidung für außenpolitischen Wirbel sorgen, darum müsste sie auch von der gesamten Regierung getroffen werden.

Bei seinem Auftritt vor der Bundespressekonferenz am 1. November verwies der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele auf eine weitere Möglichkeit: Es gebe im Strafrecht das Instrument des "übergeordneten Notstandes", das es möglich macht, Straftaten nicht zu verfolgen, wenn diese die einzige Möglichkeit waren, großes Unheil für viele Menschen, Sachwerte oder Rechte abzuwenden. Dieses Instrument gebe es nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA.

Die Argumentation, Snowden sei ein Straftäter, stimmt laut Ströbele in dieser Rigorosität somit nicht: "In einem solchen Falle, der inzwischen die halbe Welt beschäftigt und von dem unendlich viele Menschen betroffen sind, muss man daran denken, zu sagen, der Strafanspruch des Staates tritt zurück, um diesen riesigen Missstand und die möglichen Straftaten auf der anderen Seite erstens aufzuklären und zweitens zu verhindern, dass sie in Zukunft wieder begangen werden."

Kann Snowden auch Asyl beantragen?

Bereits im Sommer hat Edward Snowden einen Antrag auf politisches Asyl gestellt. Dieser wurde aber abgelehnt, weil er sich zu dem Zeitpunkt nicht auf deutschem Boden aufgehalten hatte. Strittig ist auch, ob Snowden nachweisen kann, dass er die Bedingungen für Asyl erfüllt, weil er zum Beispiel in seiner Heimat politisch verfolgt wird.

Snowden könnte aber auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn der Aufenthalt der "Wahrung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland" dient. Eine Befragung als Zeuge dürfte die Voraussetzung wohl erfüllen. Auch diese schützt ihn vor einer Auslieferung.

Was sind die Alternativen zu einer Befragung in Deutschland?

Würde Snowden Russland verlassen, verlöre er wohl auch seinen Asylstatus. Die unmittelbare Zeugenvernehmung, also das Erscheinen des Zeugen vor dem Ausschuss, kann aber durch eine schriftliche Zeugenvernehmung ersetzt werden. Snowden könnte in der deutschen Botschaft in Moskau eine Aussage machen, diese Aussage würde dann im Untersuchungsausschuss verlesen.

Eine Befragung im Ausland hält ARD-Rechtsexperte Bräutigam für eine wahrscheinliche Option: "Rechtlich ist das durchaus möglich, einen Zeugen, der im Ausland sitzt, auch dort im Wege der Rechtshilfe vernehmen zu lassen oder auch durch die Mitglieder des Ausschusses selbst zu vernehmen." Im Jahr 2002 reisten bereits Vertreter des Parteispenden-Untersuchungsausschusses nach Kanada, um den ehemaligen Rüstungslobbyisten Schreiber zu befragen.

Man wäre in dem Fall allerdings auf die wohlwollende Zusammenarbeit mit den russischen Behörden vor Ort angewiesen. Nach Angaben von Hans-Christian Ströbele sieht Snowden selbst diese Variante jedoch äußerst problematisch. Ströbele argumentiert zudem, dass Kanada und Russland nicht miteinander vergleichbar seien.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 01. November 2013 um 20:00 Uhr.