Hintergrund

Hintergrund: Der neue EU-Reformvertrag Die abgespeckte Verfassung

Stand: 19.10.2007 07:19 Uhr

Keine Hymne, keine Flagge und keine Grundrechtecharta - der Reformvertrag ist eine nüchterne Regelsammlung, bewusst ohne jede Symbolik gehalten. Und doch hat er in den entscheidenden Punkten sehr viele Gemeinsamkeiten mit der abgelehnten Verfassung. Ein Überblick.

Von Sabine Klein, tagesschau.de

Nach zähen Verhandlungen - und Zugeständnissen an Polen und Italien - haben die Staats- und Regierungschefs der EU den Reformvertrag für die Gemeinschaft angenommen. Der von der damaligen Ratspräsidentin Angela Merkel mühsam ausgehandelte Kompromiss war monatelang von den Juristen der EU bearbeitet und in einen Vertragstext übersetzt worden. Der ähnelt überraschend stark dem Text der EU-Verfassung, der im Mai 2005 von Franzosen und Niederländern in Volksabstimmungen abgelehnt wurde.

Die Kernpunkte der Reform

So sollen die Entscheidungen innerhalb der EU leichter werden, das Veto-Recht eines Landes soll nur noch in Ausnahmefällen gelten. Dazu wird das Prinzip der doppelten Mehrheit eingeführt. Die ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Genau dasselbe sah bereits der abgelehnte Verfassungsvertrag vor. In Zukunft sollen im Bereich Justiz und Innere Sicherheit öfter als bisher Mehrheitsentscheidungen gefällt werden. Auch das ist im Sinne der Verfassung.

Der Europäische Rat, in dem sich die Staats- und Regierungschefs versammeln, soll künftig einen Präsidenten für zweieinhalb Jahre wählen. Er soll mehr Kontinuität in die EU-Politik bringen. Auch das wollte bereits die Verfassung. Doch im Unterschied zur Verfassung sieht der Vertrag vor, dass die turnusmäßige Ratspräsidentschaft eines Landes trotzdem noch halbjährlich wechselt. "Ein kompliziertes Konstrukt", meint der Jurist Martin Nettesheimer, EU-Experte an der Universität Tübingen im Gespräch mit tagesschau.de. "Denn es ist nicht unwahrscheinlich, dass der EU-Präsident andere Ziele verfolgt, als das Land, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat."

Für die Außenpolitik soll künftig eine Art EU-Außenminister zuständig sein, den auch schon die Verfassung wollte. Er soll einen diplomatischen Dienst bekommen, den Außenministerrat leiten und Vizepräsident der EU-Kommission werden. Dort fällt der Posten des Außenkommissars weg. Dies ist exakt die Stellenbeschreibung, die auch der Verfassungstext formuliert.

Die EU-Kommission soll verschlankt werden. Ab 2014 soll nicht mehr jedes Land einen Kommissar schicken, die Zahl wird auf zwei Drittel der EU-Staaten gesenkt. Die einzelnen Länder wechseln sich ab. Und schließlich soll die Macht des EU-Parlaments gestärkt werden. Künftig muss es fast allen Entscheidungen der Union zustimmen. Auch diese Änderungen wurden schon in der Verfassung festgeschrieben.

"Der ideelle Gehalt fällt völlig weg"

"Im Bereich der Institutionen übernimmt der Verfassungsvertrag zentrale Bereiche aus dem Verfassungstext, die Unterschiede sind vergleichsweise gering", analysiert EU-Experte Nettesheim. Davon, dass der Vertrag die Verfassung rette, mag Nettesheim aber nicht sprechen, denn der "ideelle Gehalt" falle völlig weg.

In der Tat wird die Grundrechtecharta nicht mehr Teil des EU-Reformvertrages sein. Allerdings wird sie im Vertrag ausdrücklich anerkannt und hat "dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie die Verträge". Die Formulierung ist, wie so vieles in der EU, Ergebnis eines Kompromisses. Was das in der praktischen Rechtssprechung bedeuten wird, ist noch unklar. "Die Erfahrung zeigt, dass der Europäische Gerichtshof dort, wo er geschriebenes Recht findet, es auch nutzt und daraus irgendetwas Interessantes bastelt", sagt Nettesheim. "Es ist sicherlich der Anstoß einer interessanten Entwicklung."

Der EU-Verfassungsvertrag verzichtet außerdem auf alle Symbole, die an einen Nationalstaat erinnern. Der Ausdruck "Verfassung" kommt in dem Text nicht mehr vor, Fahne und Hymne werden nicht als EU-Symbole genannt. Das sind Zugeständnisse an die zahlreichen Kritiker, besonders in den Niederlanden und in Großbritannien, die einen europäischen Superstaat fürchten.

Das dicke Ende kann noch kommen

Keine Staatssymbolik mehr, dafür ein trockenes Reformwerk, das die EU funktionsfähig halten soll: Die Staats- und Regierungschefs haben diesem Text zugestimmt, aber das heißt noch lange nicht, dass er auch in Kraft treten kann. Denn wie auch die Verfassung muss der Reformvertrag von allen 27 Mitgliedsländern gebilligt werden. Ob alle nationalen Parlamente das Reformwerk durchwinken, ist keineswegs sicher. Das dicke Ende kann also noch kommen.