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[Bildunterschrift: Unveröffentlichte Verbotslisten sind ungültig - künftig dürfen Tennisschläger in der Kabine mitfliegen. ]
Eine geheime EU-Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck von Flugreisenden ist ungültig. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit um die Tennisschläger eines Österreichers. Nur Verordnungen, die vollständig im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, sind demnach auch für den Bürger rechtlich verbindlich.
Das in dem Streit auch von Deutschland unterstützte Argument, die Liste könne aus Sicherheitsgründen geheim gehalten werden, wies der Gerichtshof zurück.
Das Luxemburger Gericht, das den Anhang der EU-Verordnung ebenfalls nicht einsehen durfte, folgte mit seinem Urteil dem Gutachten der Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie hatte im April 2008 gefordert, das ganze Regelwerk wegen der Informationslücke für inexistent oder zumindest für ungültig zu erklären. Trotz dieser Einschätzung hielt die Kommission damals zunächst weiter daran fest, den entscheidenden Anhang der umstrittenen Verordnung unter Verschluss zu halten.
Geklagt hatte der österreichische Tennisspieler Gottfried Heinrich, der im September 2005 am Flughafen Wien aus seinem Flugzeug wieder aussteigen musste, weil er einen Tennisschläger mit an Bord hatte. Er habe nicht wissen können, dass Tennisschläger verboten seien, weil die im Anhang einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2003 enthaltene Verbotsliste nie veröffentlicht worden sei. Ein österreichisches Gericht hatte den Rechtsstreit dem EuGH vorgelegt.
Trotz des Verbots entsteht keine rechtliche Lücke. Die Europäische Union hatte bereits im Sommer eine neue Verordnung erlassen und deren Anhang auch veröffentlicht. An Bord verboten ist danach unter anderem "jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann". Als Beispiele werden unter anderem Paddel, Angeln, Billard-Stöcke, Baseball- und Golfschläger genannt - Tennisschläger werden nicht erwähnt.
(Aktenzeichen C-345/06)
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