EU-Flughafenkontrollen Inspektoren undercover

Stand: 21.12.2014 13:58 Uhr

Die EU überprüft regelmäßig die Sicherheit an den Flughäfen. Pro Jahr finden etwa 35 Kontrollen statt. Dabei arbeiten die Inspektoren auch verdeckt. Die Ergebnisse der Checks werden nicht veröffentlicht - aus gutem Grund.

Gibt es gravierende Sicherheitsmängel auf dem Frankfurter Flughafen? Entsprechende Zeitungsberichte will die EU-Kommission nicht kommentieren. "Aus Sicherheitsgründen", erklärt der zuständige Sprecher in Brüssel, "werden die konkreten Ergebnisse der EU-Kontrollen nie veröffentlicht, sondern nur den zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten zugänglich gemacht."

Dadurch soll verhindert werden, dass Terroristen und Kriminelle die Sicherheitsmängel von einzelnen Airports auf dem Silbertablett serviert bekommen und sich gezielt die Flughäfen aussuchen, wo die Chance am größten ist, Waffen oder Sprengstoff an Bord zu schmuggeln.

Jährlich etwa 35 Inspektionen

Die EU-Kommission untersucht seit zehn Jahren die Qualität der Sicherheitsmaßnahmen auf europäischen Flughäfen. Jedes Jahr finden etwa 35 solcher Inspektionen statt. In Deutschland gab es seit 2004 insgesamt 21 Inspektionen. Diese dauern etwa eine Woche; beteiligt sind sowohl Inspektoren aus Brüssel als auch aus dem betreffenden Mitgliedsstaat. Die Überprüfungen können auch verdeckt durchgeführt werden. Also ist es durchaus möglich, dass Inspektoren undercover versucht haben, gefährliche Gegenstände in Frankfurt durch die Sicherheitskontrollen zu schleusen.

Die Ergebnisse in allgemeiner Form veröffentlicht die Kommission in einem Jahresbericht. Der letzte für 2013 enthält keine Hinweise auf beunruhigende Sicherheitsmängel. Allerdings nennt der Bericht nicht einmal die Namen der kontrollierten Flughäfen. Falls die Inspektoren Mängel feststellen, werden die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten aufgefordert, diese abzustellen und die Flugsicherheitsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten werden informiert. Werden die Mängel nicht beseitigt, droht dem Mitgliedsstaat ein Vertragsverletzungsverfahren, das in letzter Konsequenz nach Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof zu einer Geldstrafe führen kann.

Schengen-Status infrage gestellt?

Die Möglichkeit, einem Flughafen den Schengen-Status zu entziehen, wird in der entsprechenden Verordnung nicht ausdrücklich erwähnt. Das würde bedeuten, dass Passagiere, die aus Frankfurt kommend in einem anderen Land der Schengen-Zone eintreffen, noch einmal kontrolliert werden müssen. Allerdings wird den Luftsicherheitsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich der abgehenden Flüge von dem kritisierten Flughafen einzuleiten.

Martin Bohne, M. Bohne, MDR Brüssel, 21.12.2014 13:05 Uhr