Streit um Flüchtlingsaufnahme Verfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien

Stand: 13.06.2017 16:49 Uhr

Die EU-Kommission leitet gegen Polen, Tschechien und Ungarn ein Verfahren ein. Dabei geht es um die 2015 beschlossene Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU. Den drei Staaten drohen empfindliche Geldbußen.

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien wegen deren Weigerung zur Aufnahme von Flüchtlingen eröffnet.

Die drei Länder hätten nicht die notwendigen Schritte zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen gegenüber Griechenland, Italien und anderen Mitgliedsländern unternommen, teilte die Brüsseler Behörde mit. Die Verfahren können vor dem Europäischen Gerichtshof ausgetragen werden und zu empfindlichen Geldbußen führen.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand mehrerer osteuropäischer Länder die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland beschlossen. Sie sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem in andere Mitgliedstaaten gebracht werden. Bereits zuvor hatten sich eine Reihe von Mitgliedstaaten freiwillig verpflichtet, 40.000 Flüchtlinge aufzunehmen.

"Es geht auch um Solidarität"

Die vereinbarte Verteilung sei eine rechtlich verbindliche Entscheidung, sagte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos. Die drei Länder hätten seit mehr als einem Jahr in der Hinsicht nichts unternommen.

"Bei Europa geht es nicht nur darum, Gelder zu erhalten oder die Sicherheit zu garantieren", sagte Avramopoulos. Es gehe auch um Solidarität und politische Verantwortung.

Die ungarische Regierung kündigte Widerstand gegen den Kommissionsbeschluss an. Sie betrachte die Eröffnung von Vertragsverletzungsverfahren in der Frage "als Erpressung und uneuropäisch", sagte der ungarische Außenminister Peter Szijjarto vor dem Parlament.

Der stellvertretende Außenminister Polens, Konrad Szymanski, sagte, dass das Verfahren die politischen Spannungen innerhalb der Europäischen Union unnötigerweise verschärfe. "Sollte es notwendig werden, ist Polen bereit, seine rechtlichen Ansichten vor Gericht zu verteidigen", ergänzte er.

Tschechien argumentierte ähnlich. Die Regierung in Prag stimme nicht mit dem Umverteilungssystem überein, sagte Ministerpräsident Bohuslav Sobotka. Tschechien werde sich nicht daran beteiligen, da sich die Sicherheitssituation in Europa verschlechtert habe und das Quotensystem nicht funktioniere.

Dagegen sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Herbert Reul, dem ARD-Studio Brüssel: "Es ist unfair und nicht zu akzeptieren, wenn einige Mitgliedsstaaten keine Flüchtlinge übernehmen. Gleichzeitig ist ein Vertragsverletzungs-Verfahren eine zu harte Waffe. Weil hier Emotionen im Spiel sind und genau das Gegenteil von dem erreicht würde, was man erreichen will."

Nur wenige Flüchtlinge aufgenommen

Bisher wurden fast 21.000 Menschen in andere Staaten gebracht. Polen und Ungarn nahmen bisher keine Flüchtlinge auf, Tschechien seit fast einem Jahr nicht mehr.

Auch Österreich ließ keinen Asylbewerber aus diesem Kontingent einreisen. Die Regierung in Wien hatte allerdings bis März dieses Jahres wegen hoher Flüchtlingszahlen, die auf anderen Wegen ins Land kamen, eine Ausnahme erwirkt.

Die Slowakei nahm nach jüngsten Angaben der EU-Kommission 16 aus Griechenland eingetroffene Flüchtlinge auf.

Ungarn und auch die Slowakei klagen gegen den Beschluss der EU-Innenminister vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Mit Informationen von Kai Küstner, ARD-Studio Brüssel

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 13. Juni 2017 Deutschlandfunk um 16:00 und 17:00 Uhr jeweils in den Nachrichten sowie tagesschau24 um 17:30 Uhr in den "Hundert Sekunden".