Reisende Frankfurt am Main Flughafen

EU zu Corona-Lockerungen Sommerurlaub - aber mit Auflagen

Stand: 13.05.2020 15:17 Uhr

Aus Sicht der EU-Kommission spricht nichts dagegen, das Reisen innerhalb der Staatengemeinschaft bald wieder möglich zu machen - unter umfassenden Auflagen. Beim Thema Reisekostenerstattung pocht Brüssel generell auf EU-Recht.

Aus Sicht der EU-Kommission ist Europa bereit, das freie Reisen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten nach und nach wieder zu ermöglichen. Allerdings verknüpft das Gremium den Ausstieg aus den Beschränkungen, die zahlreiche Länder wegen der Ausbreitung des Coronavirus verhängt hatten, an umfassende Kriterien, die eine zweite Welle der Pandemie verhindern sollen.

Nach einer Sitzung in Brüssel sprach sich die Kommission dafür aus, dass zunächst das Reisen zwischen jenen EU-Staaten ermöglicht werden soll, in denen die Infektionszahlen auf beiden Seiten rückläufig sind. Einreisen aus Nicht-EU-Ländern will die Kommission dafür noch länger aussetzen - bis mindestens zum 15. Juni.

Nach den Worten von Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager sei kein normaler Sommer zu erwarten. Doch wenn alle zusammenarbeiteten, "dann werden wir nicht den ganzen Sommer zu Hause verharren müssen - und dann wird es auch kein vollständig verlorener Sommer für die europäische Tourismusindustrie werden".

Abstand und Hygiene bleiben Hauptkriterien

Sollten die Reisebeschränkungen zwischen EU-Staaten fallen, muss laut Brüssel vor allem die Tourismusbranche in den jeweiligen Ländern strikte Voraussetzungen erfüllen. In Hotels, Freizeitparks und anderen Urlaubszielen müssten weiterhin Hygieneauflagen erfüllt und Sicherheitsabstände Gästen eingehalten werden können, heißt es in den Empfehlungen der Kommission. Dafür müssten die Einrichtungen eventuell auch in Kauf nehmen, ihre Besucherzahl vorerst einzugrenzen.

Zudem rät die Kommission, Reisen nur in Regionen zu gestatten, in denen es ausreichend medizinische Kapazitäten gebe, um auch Touristen versorgen zu können.

Um Touristen einen Überblick zu verschaffen, in welchem Land und in welcher Region welche Auflagen gelten und wie stark das Virus dort auftritt, soll das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten eine Gebietskarte entwickeln.

Maskenpflicht in Flugzeugen und auf Flughäfen

Auch an das Reisen an sich stellt die EU-Kommission Bedingungen. So soll an Bord von Flugzeugen und auf Flughäfen auch nach möglichen Lockerungen eine Maskenpflicht gelten. Außerdem müssten die Flugzeuge unter anderem mit Klimaanlagen ausgestattet sein, die die Luft genauso gut reinigen wie es in Krankenhäusern der Fall sei. Mehrere Airlines, darunter die Lufthansa, TUI und Ryanair erklärten, dass diese Standards bereits erfüllt worden seien, bevor die Pandemie ausbrach.

Von anderen diskutierten Auflagen für Fluggesellschaften sieht die EU-Kommission hingegen ab. So sollen sie nicht dazu verpflichtet werden, die mittleren Sitze in Flugzeugen stets frei zu lassen. Allerdings müsste gewährleistet sein, dass die Passagiere auch während des Fluges möglichst Abstand zueinander halten.

Die Entscheidung, ob die Empfehlung der EU-Kommission eingehalten werden, liegt letztlich jedoch bei den jeweiligen EU-Staaten. Während Deutschland bereits angekündigt hat, seine Grenzen bis Mitte Juni schrittweise wieder zu öffnen, will Polen bis mindestens zum 12. Juni noch an den Einreisebeschränkungen festhalten.

Maas für abgestimmtes Vorgehen

Bundesaußenminister Heiko Maas bezeichnete die Richtlinien der EU-Kommission als "wichtige Grundlage", um mit anderen EU-Staaten "Fahrpläne für die nächsten Schritte zu verabreden". Er warb dafür, die Reisebeschränkungen innerhalb der EU in einem gemeinsamen koordinierten Vorgehen aufzuheben.

Reisen müssen erstattet werden

Beim Thema Kostenerstattungen für abgesagte Reisen pocht die EU-Kommission auf das Recht der Verbraucher und will deswegen gegen Mitgliedsstaaten vorgehen, die sich über die Regelung hinwegsetzen. Laut Vestager sind mehrere Länder wegen verpflichtender Gutschein-Lösungen angeschrieben worden. Sie sprach vom "ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens". Verkehrskommissarin Adina Valean stellte jedoch anschließend klar, dass Briefe an alle 27 Staaten gehen sollten, um sie zur Einhaltung von EU-Recht aufzufordern. Es handele sich noch nicht um das offizielle Schreiben zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Sollten EU-Staaten aber EU-Recht nicht durchsetzen, würden wahrscheinlich schon sehr bald Verfahren gestartet. Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die Bundesregierung jedoch davon Abstand. Mehrere andere Staaten setzten sich indes über die EU-Regel hinweg.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 13. Mai 2020 um 15:26 Uhr.