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Ausland
Gericht in Italien bestätigt Ansprüche von NS-Opfern
Deutscher Einspruch zurückgewiesen

Gericht in Italien bestätigt Ansprüche von NS-Opfern

Justitia (Foto: dpa) [Bildunterschrift: Das Gericht in Rom entschied zu Gunsten der Naziopfer. ]
Das italienische Kassationsgericht hat die Verurteilung Deutschlands zu Entschädigungszahlungen an Angehörige von Opfern von Naziverbrechen bestätigt. Die Familien von neun Opfern aus dem toskanischen Dorf Civitella bei Arezzo hatten mit ihren Klagen vor einem italienischen Militärgericht im September 2007 Recht erhalten und eine Summe von 800.000 Euro zugesprochen bekommen.

Weitere Klagen zu erwarten

Laut der italienischen Nachrichtenagentur Ansa bestätigte das Kassationsgericht das Urteil und wies damit den deutschen Einspruch gegen eine Urteil vom vergangenen Jahr durch ein Militärgericht in Rom zurück. Damit sie Deutschland erstmals in entscheidender Instanz in einem Strafverfahren um Verbrechen aus den Kriegsjahren dazu verurteilt worden, Schadensersatz zu leisten, berichtete die Zeitung "La Repubblica" auf ihrer Internetseite. Dies könne andere Klagen nach sich ziehen.

Gericht erkennt internationale Abkommen nicht an

Der Anwalt Augusto Dossena, der Deutschland vor dem höchsten italienischen Gerichtshof vertrat, hatte vergeblich argumentiert, dass in der Vergangenheit geschlossene Abkommen zwischen beiden Ländern bereits einen Schlussstrich unter den Rechtsstreit gezogen hätten. Das Infragestellen internationaler Vereinbarungen käme einem Öffnen der Büchse der Pandora gleich, argumentierte er.

In Civitella hatten SS-Angehörige am 29. Juni 1944 über 200 Menschen, darunter Frauen und Kinder, getötet. Derzeit läuft ein weiterer Prozess gegen Deutschland in Italien. Rund 70 ehemalige italienische Zwangsarbeiter fordern in einem Zivilverfahren Entschädigungen.

Stand: 21.10.2008 22:11 Uhr
 

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