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Der Haftbefehl gegen den Ölmanager Lebedew im Zuge der Jukos-Affäre war unzulässig. Lebedew habe zu Unrecht und zu lange in Untersuchungshaft gesessen, urteilte das Oberste Gericht Russlands. Seine Haftstrafe von acht Jahren muss er vermutlich dennoch absitzen.
Von Christina Nagel, ARD-Studio Moskau
Das Oberste Gericht Russlands gab keine weiteren Begründungen ab, sondern erklärte nur das Nötigste: der Haftbefehl gegen den ehemaligen Chodorkowski-Geschäftspartner Platon Lebedew aus 2003 sei aufzuheben. Und: Angesichts der veränderten Umstände müsse das Strafverfahren gegen Lebedew neu aufgerollt werden.
Das klingt gut, ändert aber zunächst kaum etwas. Der Haftbefehl, der für rechtswidrig erklärt wurde, bezieht sich nämlich nur auf die Untersuchungshaft, in die Lebedew 2003 genommen wurde. Es geht nicht um die Haftstrafe, die der ehemalige Chef des Finanzkonzerns Menatep zurzeit absitzt. Lebedew war 2005 gemeinsam mit Chodorkowski rechtskräftig wegen Betrug und Steuerhinterziehung verurteilt worden, zu acht Jahren Haft.
[Bildunterschrift: Betrugsprozess im März: Platon Lebedew wird in das Gerichtsgebäude geführt ]
Dass eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu einem anderen Urteil führen wird, ist aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich. Eingeräumt wurden schließlich lediglich Verfahrensfehler. Die Tatsache, dass Lebedew zu Unrecht und zu lange in Untersuchungshaft saß, muss nicht zwangsläufig etwas an der Einschätzung der Richter in Bezug auf die Beweise ändern.
Die Anwältin von Lebedew, Elena Lipzer, weiß das nur zu gut. Trotzdem hat sie die Hoffnung, dass noch einmal Bewegung in die Sache kommt: "Im Moment können wir natürlich nicht sagen, dass er sofort freikommt", sagt sie. "Aber immerhin hat das Oberste Gericht anerkannt, dass die Rechte von Lebedew verletzt worden sind. Wenn wir die Entscheidung vorliegen haben und die Begründungen einschätzen können, dann sehen wir vielleicht neue Möglichkeiten, um weitere Appelle an andere Instanzen richten zu können."
Das Oberste Gericht Russlands hat die Rechtsverletzungen allerdings nur bedingt aus freien Stücken anerkannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2007 den Haftbefehl und einige weitere Beschlüsse für gesetzeswidrig erklärt und Russland zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 10.000 Euro verpflichtet. Russland hat gezahlt und die Richter des Obersten Gerichts haben nun - nach langer Zeit - einen Teil der bemängelten Beschlüsse zurück genommen.
Ein kleiner Schritt, gibt Anwältin Lipzer zu. Aber einer, der sich trotzdem langfristig auf Entscheidungen einiger Richter auswirken könne: "Die Richter müssen sich künftig im Klaren sein, dass sie, wenn sie eine gesetzwidrige Entscheidung treffen, die Rechte der Angeklagten und Verdächtigen verletzen, dass diese Personen später beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen können. Der Gerichtshof kann den Klägern Recht geben und dadurch die Entscheidungen der russischen Richter in Frage stellen."
Gegen Chodorkowski und Lebedew läuft längst ein zweiter Prozess in Russland. Auch er gilt als politisch motiviert. Für die russische Justiz eine gute Gelegenheit, Kritiker und Skeptiker der heutigen Entscheidung eines Besseren zu belehren.
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