Die britische und die EU-Flagge vor dem britischen Parlament
Hintergrund

Pläne zu Brexit-Verschiebung Was passiert mit der Europawahl?

Stand: 03.03.2019 07:49 Uhr

Sollte der Brexit tatsächlich verschoben werden, birgt das viele rechtliche Probleme. Denn im Mai steht die Europawahl an. Was dann auf Großbritannien und die übrigen EU-Mitglieder zukommen könnte, erklärt Sandra Stalinski.

In Sachen Brexit gilt längst nichts mehr als sicher. Lange hatte die britische Premierministerin Theresa May einen Aufschub des EU-Austritts abgelehnt, jetzt bereitet sie genau das vor: Bis 12. März will sie dem britischen Parlament ihr Austrittsabkommen mit der EU noch einmal vorlegen.

Sollte es erneut durchfallen, soll das Unterhaus zwei Tage später über eine Fristverlängerung des Brexit abstimmen. Denn gäbe es keinen Aufschub, würde Großbritannien am 29. März aus der EU krachen - ein ungeordneter Brexit.

Maximal drei Monate Aufschub schweben der Premierministerin vor. Das Austrittsdatum läge dann Ende Juni. Das wirft nicht nur die Frage auf, was das bringen soll. Denn warum sollte dann die Blockade im britischen Parlament leichter aufzulösen sein als jetzt? Es bringt darüber hinaus auch erhebliche rechtliche Probleme mit sich: Vor allem mit Blick auf die Europawahlen, die zwischen dem 23. und 26. Mai in allen Mitgliedsstaaten durchgeführt werden müssen.

Bundestags-Experten warnen vor Verschiebung

Ein neues Gutachten der Europa-Fachabteilung des Deutschen Bundestages warnt deshalb vor einer Verschiebung:

Eine fehlende Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament durch das Vereinigte Königreich im Falle einer vereinbarten Verlängerung der Verhandlungsfrist gemäß Art. 50 begegnet jedoch tief greifenden europarechtlichen Bedenken im Hinblick auf das aktive und passive Wahlrecht der Unionsbürger (...)",

heißt es in der als "vertraulich" eingestuften Analyse, aus der die "Welt" zitiert. Das aktive und passive Wahlrecht britischer Staatsangehöriger und anderer Unionsbürger in Großbritannien werde verletzt, wenn sich Großbritannien zum Zeitpunkt der Europawahlen offiziell in der EU befände, aber keine Wahlen durchführen würde.

Die Folgen: Die EU-Kommission könnte ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, Unionsbürger könnten klagen und der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte womöglich vorab entscheiden müssen, ob die Nichtteilnahme Großbritanniens an den Europawahlen überhaupt rechtlich zulässig ist.

Unproblematisch: Aufschub bis 22. Mai

Der Europarechtler Franz Mayer sieht das ähnlich kritisch wie die Rechtsexperten des Bundestages. "Wenn Großbritannien zum Zeitpunkt der Europawahl noch Mitglied ist, muss es diese auch durchführen, da sind die Verträge eindeutig", sagt er im Gespräch mit tagesschau.de. Die anderen EU-Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass Großbritannien dem auch nachkommt, bevor sie einer Verlängerung zustimmen.

Unproblematisch wäre seiner Ansicht nach eine Verlängerung nur dann, wenn sie maximal bis zum Vorabend der Europawahl liefe, also dem 22. Mai. Oder aber, wenn der Austritt bereits beschlossen wäre und es lediglich für die formale Abwicklung noch ein wenig Zeit bräuchte. Denn schon jetzt zeichnet sich ab: Selbst wenn die Briten das Austrittsabkommen mit der EU Mitte März ratifizieren würden, würde die Zeit nicht ausreichen, um die innerstaatliche Gesetzgebung anzupassen. Dann, so Mayer, könne man eine Ausnahme machen, um den Brexit verfahrenstechnisch sauber abwickeln zu können.

Umstritten: Aufschub bis 1. Juli

Andere Stimmen halten einen Aufschub selbst bis 1. Juli für unproblematisch. Denn erst am 2. Juli wird das Europaparlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Wenn Großbritannien vorher ausscheidet, sehen beispielsweise die Rechtsexperten des Europaparlaments kein Problem. Doch der Europarechtler Mayer betont auch hier: "Es bräuchte dann eine sichere Vereinbarung, dass Großbritannien definitiv aussteigt, ansonsten wäre die Rechtsunsicherheit zu groß." Denn nach jetziger Rechtslage kann Großbritannien sein Austrittsgesuch bis zum letzten Moment einseitig zurücknehmen.

Doch selbst mit einer solchen verbindlichen Vereinbarung bliebe seiner Ansicht nach ein hohes Risiko, dass Unionsbürger ihr Wahlrecht einklagten. Ein besonderes Problem sieht er bei den etwa drei Millionen Unionsbürgern, die in Großbritannien leben und die laut Art. 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein Wahlrecht in dem Mitgliedsstaat haben, in dem sie leben.

Eine britische und europäische Flagge stehen nebeneinander.

Bei einem längeren Aufschub, müssten die Briten an den Europawahlen teilnehmen.

Hoch problematisch: Aufschub über den 2. Juli hinaus

Sollten die Briten einen längeren Aufschub benötigen, beispielsweise, weil sie doch noch ein zweites Referendum durchführen wollen, müssten sie Europawahlen durchführen, sagte unter anderem Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Auch wenn das in einigen Mitgliedsländern durchaus lockerer gesehen wird, ist ein längerer Aufschub ohne Europawahlen unwahrscheinlich.

Denn das könnte nicht nur das Europarecht erheblich beschädigen: Jedes EU-Gesetz könnte in Frage gestellt werden, weil es von einem nicht rechtssicher zusammengesetzten Parlament verabschiedet wurde. Für noch viel problematischer hält Mayer von der Uni Bielefeld aber die politische Delegitimation, die damit einherginge. "Unbequeme Entscheidungen könnten leicht angezweifelt werden, wenn die Regeln für die Europawahlen nicht eingehalten wurden." Er plädiert daher für ein "Ende mit Schrecken" am 29. März. Zumal derzeit nicht erkennbar sei, wie eine Verschiebung das Problem lösen soll.

Ausstieg Großbritanniens nach durchgeführter Europawahl

Sollten die Briten im Mai noch einmal an der Europawahl teilnehmen und dann später aus der EU ausscheiden, ist die Lage hingegen recht einfach. Schon jetzt gibt es eine Vereinbarung, was mit den 73 bisherigen britischen Sitzen nach dem Austritt des Landes passiert: 27 davon werden auf die 14 Mitgliedstaaten verteilt, die derzeit als unterrepräsentiert gelten. Die übrigen 46 werden als Reserve für den Beitritt neuer Mitgliedsstaaten gehalten. Die britischen Abgeordneten würden also nach dem Austritt einfach ausscheiden und die Abgeordneten aus den 14 Mitgliedstaaten könnten nachrücken.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Kultur am 06. Januar 2019 um 19:00 Uhr.