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Fall Amstetten: Fritzl gesteht auch Mord und Sklaverei
Prozess um Inzest-Fall von Amstetten

Fritzl gesteht auch Mord und Sklaverei

Der wegen Inzests angeklagte Josef Fritzl hat sich am dritten Prozesstag in allen Anklagepunkten für schuldig bekannt, auch des Mordes durch Unterlassen und des Sklavenhandels. In dem Kellerverlies, in dem er seine Tochter 24 Jahre lang gefangenhielt, waren sieben Kinder zur Welt gekommen, von denen eines kurz nach der Geburt starb.

Josef Fritzl am zweiten Prozesstag auf dem Weg in den Gerichtssaal (Foto: AFP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Josef Fritzl am zweiten Prozesstag auf dem Weg in den Gerichtssaal ]
Zum Auftakt am Montag hatte Fritzl noch ein Teilgeständnis abgelegt. Vor dem Landesgericht in St. Pölten bekannte er sich des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung für schuldig. Der Vergewaltigung wollte sich der 73-Jährige nur teilweise schuldig gemacht haben, beim Vorwurf des Sklavenhandels und des Mordes durch Unterlassen wies er eine Schuld zurück.

Geständnis mit Aussage der Tochter begründet

Fritzl begründete seinen Sinneswandel mit der Aussage seiner Tochter. Die Tochter des Angeklagten hatte gestern in einer elfstündigen Videoaufzeichnung über ihre 24 Jahre im Kellerverlies ihres Vaters berichtet. Der genaue Inhalt der Aussage blieb unbekannt, da die Öffentlichkeit ausgeschlossen war.

Der Mordvorwurf gegen Fritzl gründet sich auf den Tod des siebten Kindes, das er mit der von ihm gefangenen gehaltenen Tochter zeugte. Das neugeborene Zwillingskind starb nur zwei Tage nach der Geburt. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, er habe dem unter Atemnot leidenden Säugling trotz der Bitten seiner Tochter nicht geholfen. Auf Befragung der Richterin sagte er dazu, er habe die Hoffnung gehabt, dass das Kind gesund werde.

Psychologin fordert Einweisung in die Psychiatrie

Nach Fritzls überraschendem vollen Geständnis, machte die psychiatrische Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner deutlich, dass Josef Fritzl in keiner Weise geisteskrank und für den gesamten Verlauf seines Verbrechens von 24 Jahren voll schuldfähig sei.

Wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörungen und seiner Neigung zur Gewalt empfahl sie dem Gericht, den Angeklagten nach der Verbüßung seiner erwarteten Strafe zur Behandlung in eine Anstalt für abnorme Straftäter zu schicken. Die Staatsanwaltschaft will auf Grundlage des Gutachtens erreichen, dass Fritzl in einer psychiatrischen Anstalt für Kriminelle untergebracht wird und damit unabhängig von seinem Strafmaß seine Rückkehr in die Freiheit ausschließen.

Verlies im Keller Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: In diesem Keller hielt der Angeklagte seine Tochter versteckt. ]

Nach dem überraschenden Geständnis und dem psychologischen Gutachten wurde der Prozess vertagt. Schon morgen wird voraussichtlich ein Urteil fallen. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes droht Fritzl eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Stand: 18.03.2009 12:07 Uhr
 

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