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Berufungsklage abgewiesen
Gericht bestätigt Auflösung des ägyptischen Parlaments
Das Oberste Verwaltungsgericht Ägyptens hat die Auflösung des Parlaments bestätigt. Es wies damit die Berufungsklage eines früheren Abgeordneten zurück. Das Parlament bestehe seit dem Urteilsspruch des Verfassungsgerichts vom 14. Juni, das die Auflösung der Volksvertretung angeordnet habe, nicht mehr legal, entschieden die Verwaltungsrichter. Keine Instanz der Justiz könne ein Verfassungsgerichtsurteil in Frage stellen.
Monatelanges Gezerre um das Parlament
Die Verfassungsrichter hatten im Juni das Wahlgesetz in Teilen für ungültig erklärt. Damit war in ihren Augen auch die Zusammensetzung des Parlaments insgesamt illegal. Der Militärrat hatte daraufhin das Parlament aufgelöst und selbst die Kontrolle über die Gesetzgebung übernommen.
Nach seinem Erfolg bei der Präsidentschaftswahl hatte der neue Staatschef Mohammed Mursi allerdings Anfang Juli das Parlament per Dekret wieder eingesetzt. Zwei Tage später hatte das Verfassungsgericht den Erlass des Präsidenten jedoch wieder aufgehoben. Mursi respektierte diese Entscheidung. Derzeit liegt die Gesetzgebungsgewalt in seinen Händen.
Nach ägyptischem Recht müssen Parlamentswahlen zwei Monate nach der Annahme einer neuen Verfassung stattfinden, an der seit Juli eine Kommission arbeitet. In spätestens sechs Monaten muss deren Arbeit abgeschlossen sein.
Stand: 22.09.2012 23:21 Uhr
